Mannheim. Die Ex-Geliebte von Jörg Kachelmann wird nicht wegen Freiheitsberaubung angeklagt. Beweise und Indizien sind offenbar unschlüssig.

Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat Ermittlungen wegen des Verdachts auf schwere Freiheitsberaubung gegen die frühere Geliebte von Wettermoderator Jörg Kachelmann (59) eingestellt. Der für eine Anklage erforderliche hinreichende Tatverdacht könne nicht begründet werden, teilte die Behörde am Freitag mit.

„Die Vielzahl der Gutachtenergebnisse aus den verschiedenen Prozessen ergab kein einheitliches Bild“, hieß es. Indizien und Beweismittel ließen unterschiedliche Geschehensabläufe möglich erscheinen.

Bewusste Falschaussage vor Gericht

Der Prüfung zufolge sei nicht „mit überwiegender Wahrscheinlichkeit mit einer Verurteilung der Beschuldigten zu rechnen“, erklärte die Staatsanwaltschaft. Die Behörde war als Konsequenz aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt von 2016 tätig geworden.

Auch Kachelmann hatte Anzeige wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung erstattet. Das OLG hatte entschieden, dass die Frau im Jahr 2010 Kachelmann bewusst falsch wegen Vergewaltigung angezeigt habe.

In dem Prozess ging es um Schadenersatz, nicht um Freiheitsberaubung. Der Wettermoderator saß 132 Tage in Untersuchungshaft. Das OLG Frankfurt hatte geurteilt, die Frau sei mit „krimineller Energie“ und „direktem Vorsatz“ vorgegangen. Das habe zur Freiheitsberaubung – Kachelmanns U-Haft – geführt. Die aus Baden-Württemberg stammende Ex-Geliebte hatte das Urteil als Justizskandal bezeichnet. (dpa)