Frankenthal. Wegen Mordverdachts stehen drei Ex-Mitarbeiter eines Pfälzer Seniorenheims vor Gericht. Die ihnen vorgeworfenen Taten sind unfassbar.

Die Anklage klingt wie eine Liste des Schreckens, wie die Fantasie eines Sadisten. Ein Altenpflegehelfer gibt einer dementen Frau Urin zu trinken und überschüttet sie mit dem Rest, als sie nicht mehr will. Eine Kollegin filmt den 24-Jährigen dabei und verschickt das Video per Whatsapp an einen älteren Kollegen. Der 24-Jährige macht einer Patientin eine Hitlerfrisur, malt mit Lippenstift den typischen Bart und schickt per Whatsapp ein Foto mit dem Text „Hitler lebt!“ an die anderen beiden.

So steht es in der 33 Punkte umfassenden Anklage im Prozess gegen drei ehemalige Mitarbeiter eines Seniorenheims im pfälzischen Lambrecht. Oberstaatsanwältin Doris Brehmeier-Metz brauchte am Montag vor dem Landgericht Frankenthal mehr als eine halbe Stunde für das Verlesen der Vorwürfe gegen die drei Deutschen im Alter von 24, 27 und 48 Jahren.

„Herren über Leben und Tod“

Der schlimmste Verdacht wiegt noch schwerer: Sie sollen gemordet haben. Eine hilflose Heimbewohnerin sollen alle drei auf dem Gewissen haben, eine andere nur die Männer. Langeweile nennt die Oberstaatsanwältin als Motiv. Außerdem hätten sich die drei „aus bloßer Freude an der Machtausübung als Herren über Leben und Tod aufspielen“ wollen.

Schon bei der Anklageverlesung wurde klar, dass dem Whatsapp-Dienst beziehungsweise seiner Nutzung durch die Angeklagten im Prozess große Bedeutung zukommt. Bei vielen Punkten trug die Oberstaatsanwältin vor, dazu gebe es einen Austausch zwischen zwei oder drei Angeklagten, mitunter habe einer die anderen per Whatsapp bei Taten bestärkt, etwa beim Missbrauch einer Patientin mit einem Würstchen.

85-jährige Demenzkranke getötet

Es gibt, so die Anklagevertreterin, Fotos und Videos, auch zum Missbrauch. Die drei gerieten in Verdacht, als eine Kollegin Wind von den Aufnahmen bekam und dies meldete.

Das Trio, das in Handfesseln und mit Aktenordnern vor dem Gesicht im Gerichtssaal erschien, verfolgte teilnahmslos, wie die Oberstaatsanwältin in die Details ging. Ende 2015 seien sie übereingekommen, eine 85 Jahre alte Demenzkranke zu töten. Der 24-Jährige habe ihr über Stunden hinweg 410 Einheiten Insulin gespritzt und die anderen per Whatsapp auf dem Laufenden gehalten. „Er erhielt von ihnen Ratschläge, wurde angefeuert.“

Eine Überdosis Morphium

Als die Frau nicht starb, soll die 27-Jährige dem Kollegen geraten haben, die 85-Jährige mit einem Kissen zu ersticken. Das habe er am 30. Dezember 2015 gegen 4.15 Uhr getan, sagt Brehmeier-Metz. Der 24-Jährige hat diese Tat schon bei den Ermittlungen gestanden.

Zusammen mit dem 48-Jährigen habe er dann beschlossen, eine 62-Jährige zu töten. „Sie konnte eine fordernde Patientin sein, deren Pflege für das Personal nicht immer einfach war“, sagte Brehmeier-Metz. Der 48-Jährige soll ihr während der Spätschicht Insulin gespritzt haben, angefeuert per Whatsapp von dem 24-Jährigen. Am 20. Februar 2016 wurde der Tod der Frau festgestellt.

Anwältin bestreitet Vorwürfe

Bei einer 89-Jährigen sollen der 48-Jährige und die 27-Jährige es am 4. März 2016 mit einer Überdosis Morphin versucht haben. Andere Mitarbeiter bemerkten aber den schlechten Zustand der Frau. Sie kam in ein Krankenhaus und überlebte.

Der 48-Jährige schwieg am Montag. Seine Anwältin bestritt für ihn die Mordvorwürfe – und ging die Staatsanwaltschaft heftig an. Die habe keine handfesten Beweise und konzentriere sich nur auf einige der vielen Whatsapp-Nachrichten, die zusammen 20 Ordner füllten. Es sei fraglich, ob alles Geschriebene ernst gemeint gewesen sei. Die Verteidigung werde nachweisen, dass Vieles davon nicht umgesetzt worden sei.

Job in Altenpflege als Notlösung

Auch bringe der 24-Jährige in einer Nachricht zum Ausdruck, dass er ihrem Mandanten keine Tötung zutraue. Ferner habe sich die Staatsanwaltschaft nicht mit der Frage befasst, ob die Angaben zum Insulin überhaupt stimmen können. So sei es nicht vorstellbar, dass jemand nach der Gabe von 410 Einheiten Insulin noch stundenlang leben könne.

Klar schien am ersten Tag nur eines: Die beiden jüngeren Angeklagten hatten sich vermutlich mangels Alternative für die Altenpflege entschieden. Der 24-Jährige, der nach eigenen Angaben an Depressionen leidet, hatte eigentlich Verkäufer werden wollen, aber die Noten waren zu schlecht. Die 27-Jährige, die regelmäßig Aufputschmittel und Tabletten nahm und zeitweilig an einem Burnout litt, wollte ursprünglich im Kindergarten arbeiten. (dpa)