London/San Francisco. Über Jahre schwelte der Konflikt: Wem gehört das Selfie von Affe Naruto? Nun haben sich die beiden Seiten außergerichtlich geeinigt.

  • Die Tierschutzorganisation Peta setzte sich dafür ein, dass der Affe auch Bildrechte besäße
  • Der Fotograf stimmte nun einer außergerichtlichen Einigung zu
  • Er spendet künftig 25 Prozent der Einnahmen auf dem Foto

Ein langjähriger Gerichtsstreit über die Urheberschaft eines Affen an seinem Selfie ist mit einem Vergleich beigelegt worden. Nach Mitteilung der Tierrechtsorganisation Peta am Montag einigte sich die Organisation mit dem britischen Naturfotografen David J. Slater nun außergerichtlich.

Der Streit drehte sich um die Urheberrechte an „Affen-Selfies“, die ein Makake auf der indonesischen Insel Sulawesi im Jahr 2011 aufgenommen hatte. Der Affe Naruto drückte damals auf den Auslöser von Slaters Kamera. Seitdem vermarktet der Fotograf das Bild – und lässt es etwa auf Leinwände, T-Shirts und Tassen drucken, wie er bei Facebook schreibt.

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Slater spendet 25 Prozent der Einnahmen

Im Jahr 2015 klagte Peta im Namen des Affen auf die Rechte an den Bildern. Der Fall wurde in zweiter Instanz vor einem Gericht in San Francisco verhandelt, nachdem die Klage zunächst abgewiesen worden war.

Slater habe sich bereiterklärt, 25 Prozent seiner künftigen Einnahmen von den Selfie-Bildern gemeinnützigen Organisationen zu stiften, die sich für den Schutz von Naruto und seinen Artgenossen in Indonesien einsetzen, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung. Dieser Gerichtsstreit hätte wichtige Fragen aufgeworfen, die rechtlichen Interessen von „nicht-menschlichen Tieren“ auszubauen, teilten beide Parteien mit. (dpa)