Köln. Ist Vermieter Stefan Raab seiner Mieterin eine funktionierende Belüftung schuldig? Ein Richter schlug eine Einigung vor – ohne Erfolg.

In einem Rechtsstreit zwischen Stefan Raab und einer Mieterin von ihm ist eine gütliche Einigung vorerst gescheitert. Richter Martin Blaschczok hatte in einer Verhandlung am Dienstag vor dem Landgericht Köln vorgeschlagen, die beiden Parteien sollten ihr Mietverhältnis beenden. Außerdem solle Raab der Mieterin gut 17.000 Euro zahlen. Die Mieterin lehnte dies jedoch als unzureichend ab. Eine Entscheidung soll nun am 27. Oktober verkündet werden.

Die Mieterin betreibt in den Räumlichkeiten in der Kölner Innenstadt ein spanisches Restaurant. Wegen einer defekten Belüftungsanlage ist es derzeit allerdings geschlossen. Das Gericht neigt der Meinung zu, dass Raab für die defekte Belüftungsanlage verantwortlich ist. Es soll nun ein Sachverständigen-Gutachten eingeholt werden. Der Entertainer, der sich Ende 2015 vom Bildschirm zurückgezogen hatte, erschien nicht selbst vor Gericht. (dpa)