Köln. Teurer Rotstich: Ein Kölner Frisörsalon muss einer Model-Kundin Schadenersatz zahlen, weil eine Haarfärbung nicht klappte wie geplant.

Wegen einer misslungenen Haarfärbung muss ein Kölner Frisörsalon einer Kundin Schadenersatz leisten. Das Farbergebnis sei statt dem gewünschten braun-goldenen Ton rot und damit mangelhaft gewesen, erläuterte das Landgericht Köln am Mittwoch (AZ: 4 O 381/16). Somit seien der Kundin, die als Model arbeitet, ein materieller Schaden im Hinblick auf die Haarteile sowie Verdiensteinbußen bei ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden.

Über die Höhe der Ansprüche wurde noch nicht entschieden, konkret bezifferbare Schäden müsse die Klägerin in einem möglichen Folgeprozess nachweisen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Model bekam stressbedingte Akne

Die Kundin wollte sich dem Gericht zufolge Ende November 2015 ihre Haare ebenso wie mitgebrachte Haarteile in „braun-gold“ färben lassen und ließ sich in dem Salon vor der Färbung beraten. Doch das gewünschte Ergebnis sei ausgeblieben. Die Haare hätten stattdessen einen „deutlichen Rotstich“ gehabt. Zwei Rettungsversuche blieben ohne Erfolg.

Die Frau verlangte daraufhin vor Gericht, dass die Inhaberin des Frisörsalons ihr sämtliche schon entstandenen und künftigen Schäden ersetzen solle. Ihre Haare seien dauerhaft geschädigt und könnten keine andere Farbe mehr aufnehmen, erklärte die Klägerin. Dadurch seien ihr als international arbeitendem Model verschiedene Aufträge entgangen. Zudem habe die seelische Belastung aufgrund des Zustandes der Haare eine stressbedingte Akne ausgelöst. (epd)