München. Zwei Männer haben ihrer Begleiterin nach einem Schwächeanfall geholfen. Doch statt Lob vom Bahnpersonal gab es sogar noch eine Strafe.

  • Sie hatten nur helfen wollen, nun müssen sie blechen
  • Zwei Männer hatten einer Frau mit Kreislaufproblemen auf einen Sitzplatz in der ersten Klasse gesetzt
  • Der Kontrolleur im Zug wertete das als Schwarzfahren

Sie wollten eigentlich nur helfen, doch am Ende mussten sie für ihre Hilfsbereitschaft tief ins Portemonnaie greifen. In Bayern waren Liane F. (49), Robert P. (42) und ein weiterer Bekannter laut Medienberichten zusammen mit der Bahn unterwegs. Sie wollten mit dem Zug von München nach Grafing fahren. Doch kurz nach dem Einstieg in den gekühlten Zug erlitt die 49-Jährige eigenen Angaben zufolge einen Kreislaufzusammenbruch.

Die Begleiter hätten dem Bericht zufolge schnell reagierten, die Frau gestützt und sie auf einen freien Platz gesetzt – in der 1. Klasse. Tickets hatten sie jedoch nur für die 2. Klasse, wie merkur.de berichtet.

Zwar habe sich die Frau schnell wieder erholt, allerdings wohl nicht schnell genug. „Gerade als wir wieder aufstehen wollten ist ein Kontrolleur gekommen und hat gemeint: ,Sie gehen jetzt nirgendwo hin’“, sagte die Frau der Nachrichtenseite.

Strafticket in Höhe von 60 Euro

Wie Robert P. und Liane F. berichten, habe der Zugbegleiter keinerlei Verständnis für das Trio gezeigt. Selbst in dieser Notsituation wäre das eigenmächtige „Upgrade“ in die 1. Klasse nicht zulässig gewesen. Er stellte den Reisenden Straftickets in Höhe von jeweils 60 Euro aus – fürs Schwarzfahren. Sogar ein Polizist in Zivil wurde von dem Kontrolleur hinzugerufen.

Robert P. und seine Begleiter wollen die Strafe nicht zahlen. Schriftlich wendete sich der 42-Jährige an das Bahnunternehmen Meridian. Doch dort habe man sich seinen Angaben zufolge uneinsichtig gezeigt. Die drei hätten sich nach einem freien Platz in der 2. Klasse umsehen müssen, davon hätte es noch welche gegeben – 15 an der Zahl –, teilte das Unternehmen daraufhin mit.

Auf sich beruhen lassen, will der 42-Jährige das nicht. Er werde sich an die Schlichtungsstelle wenden, kündigt er an. Denn Hilfsbereitschaft dürfe seiner Meinung nach nicht mit einem Bußgeld bestraft werden. (jei)