Hamm. Weil ihr Sexualleben durch die Impotenz ihres Mannes beeinträchtigt sei, hat eine Frau ein Krankenhaus verklagt. Aber ohne Erfolg.

20.000 Euro Schmerzensgeld: Diese Summe hat eine Frau vor dem Oberlandesgericht Hamm wegen Einschränkung ihres Sexuallebens gefordert. Allerdings erfolglos. Der Grund für die Klage, die sich gegen das Krankenhaus in Herdecke richtete, war die Impotenz ihres Ehemannes.

Diese beeinträchtige ihr zuvor erfülltes Sexualleben. Die Schuld für die Impotenz gibt sie dem Krankenhaus, weil Ärzte bei der Behandlung ihres Mannes Fehler gemacht hätten.

Niederlage schon in zweiter Instanz

Dass der Frau Schmerzensgeld zusteht, wies bereits das Landgericht Hagen zurück. Nun scheiterte die Klägerin in der nächsten Instanz. Das Oberlandesgericht teilte mit, dass es der Klage keine Erfolgschancen beimesse. Daraufhin habe die Frau ihre Berufung gegen das erste Urteil zurückgezogen.

Die Richter begründeten ihre Haltung damit, dass der teilweise Verlust ihres Sexuallebens „keine Verletzung ihres Körpers, ihrer Gesundheit oder ihres Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung“ darstelle. (kge)