Münster. Ein Polizist wollte einen Zeckenstich als Dienstunfall anerkannt wissen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat das nun abgelehnt.

  • Ein Polizist wollte einen Zeckenstich als Dienstunfall anerkannt wissen
  • Das Oberverwaltungsgericht Münster hat das nun abgelehnt

In seinem Kampf um die Anerkennung eines Zeckenstiches als Dienstunfall hat ein nordrhein-westfälischer Polizist eine weitere Niederlage erlitten. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster wies am Mittwoch seine Berufung gegen eine ablehnende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln aus der ersten Instanz ab.

Die Richter des OVG konnten sich zwar vorstellen, dass sich der Beamte mit Wohnsitz in der Eifel und Einsatzort im Kölner Polizeipräsidium den Stich bei einem Einsatz im September 2013 zugezogen hat. „Aber wir können auch nicht ausschließen, dass es in der Freizeit passiert ist“, sagte der Vorsitzende Richter in der Begründung (Az.: 3 A 2748/15).

Zeckenstich erst Tage später gemeldet

Der Beamte hatte angegeben, sich den Stich bei der Rettung eines Unfallopfers in einer Böschung der Autobahn A3 zugezogen zu haben. Allerdings hatte er den Stich erst Tage später entdeckt und gemeldet. Sein Dienstherr verweigerte deshalb die Anerkennung als Dienstunfall. Eine Folgeerkrankung wie eine Borreliose hatte der heute 34-Jährige bislang nicht.

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    Folgen hätte die fehlende Anerkennung, falls der Beamte zum Beispiel seinen Dienst wegen einer Krankheit quittieren müsste. „Bei einer Dienstunfähigkeit hätte das für meinen Mandanten erhebliche finanzielle Folgen“, erklärte der Anwalts des Beamten, Florian Hupperts, in einer Beratungspause.

    Kläger war in Vorinstanz nicht vernommen worden

    Das OVG hat keine Revision zugelassen. Ob Hupperts dagegen mit einer Nichtzulassungsbeschwerte vorgeht, ließ er nach dem Urteil im Gerichtssaal offen. Er und der Kläger wollen erst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten.

    Die Berufung hatte das OVG wegen eines Verfahrensfehlers in der Vorinstanz zugelassen. Das Verwaltungsgericht hatte den Kläger nicht zur Sache vernommen. Das holte das Gericht in Münster ausführlich nach.

    Zeckenstich bei Lehrerin als Dienstunfall anerkannt

    Der Polizist schilderte den Unfall-Einsatz, wie er sich wann geduscht hat sowie wie und wann er die Zecke Tage später entdeckt hatte. Nachfragen gab es zu seinem Freizeitverhalten und zum familiären Umfeld. Die letzten Zweifel des Gerichts konnte er damit nicht ausräumen.

    2010 hatte das Bundesverwaltungsgericht einer Lehrerin einen Zeckenstich als Dienstunfall anerkannt. Sie konnte den Vorfall allerdings auch lückenlos dokumentieren. (dpa)