Ingolstadt. Weil ihr Mops einen Gendefekt hat, haben Hundebesitzer den Züchter verklagt. Sie bekommen nun einen Teil des Kaufpreises erstattet.

Für seinen todkranken Mops Ronja bekommt ein Ehepaar Geld von der Züchterin zurück. Die Hundebesitzer erhalten 700 Euro – die Hälfte des Kaufpreises. Wegen eines Gendefektes sei die inzwischen fünfjährige Hündin „tatsächlich mangelhaft“. Ein Abschlag vom Kaufpreis sei daher gerechtfertigt, begründete das Landgericht Ingolstadt sein am Mittwoch verkündetes Urteil.

Frauchen und Herrchen bleiben allerdings auf den mehrere Tausend Euro teuren Behandlungskosten für den Mops sitzen, der an Gehirnentzündung erkrankt ist. Diesen Teil der Schadenersatzklage wies das Gericht ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ronja bekommt epileptische Anfälle, ist auf einem Auge blind und läuft schlecht. In den Augen seiner Besitzer ist der Hund ein Pflegefall. Die Eheleute sind der Überzeugung, dass die Erkrankung ihres Lieblings auf züchterisches Fehlverhalten zurückgeht. (dpa)