Berlin. Laut einem Bericht mussten Schüler für die Musik, die sie bei Reanimationskursen hörten, Gebühren zahlen. Die Gema weiß nichts davon.

Ein Medienbericht des Senders „Radio ffn“ sorgt für Verwirrung. In dem Bericht, der mittlerweile aus dem Netz genommen wurde, hieß es, ein Politiker habe sich dafür einsetzen müssen, dass Jugendliche der Schulsanitätsdienste in Clausthal-Zellerfeld (Niedersachsen) bei ihren Reanimationstrainings gebührenfrei ein Lied der Bee Gees hören dürfen. Zuvor seien bei dem betreffenden Lied – wie könnte es anders sein: der Song „Stayin‘ Alive“ – Gema-Gebühren fällig geworden.

Die Gema aber sagt: Die Schulsanitäter dürfen Herzmassagen zu rhythmischer Musik üben, ohne dass dafür Gema-Gebühren fällig werden. Damit stellte sie die Äußerungen des CDU-Politikers Roy Kühne klar. Dieser hatte am Mittwoch dem Sender Radio ffn von einer Einigung mit der Gema berichtet, wonach fürs Herzmassage-Üben der Schulsanitätsdienste in Clausthal-Zellerfeld keine Gema-Gebühren nehr fällig werden. Nach Gema-Angaben wurde die Nutzung des Songs „Stayin’ Alive“ der Bee Gees oder anderer Songs im Rahmen von Schulsanitätsdiensten jedoch noch nie lizenziert. Auch in einem Facebook-Kommentar wies sie den Bericht zurück.

Der Bundestagsabgeordnete Roy Kühne (CDU).
Der Bundestagsabgeordnete Roy Kühne (CDU). © dr-roy-kuehne.de | dr-roy-kuehne.de

Auch in Zukunft sei das nicht geplant. Weil es sich um Workshops für Schüler und Lehrer handelt und damit nicht um eine öffentliche Veranstaltung, sei die Musiknutzung vergütungsfrei, ergänzte eine Gema-Sprecherin weiter.

Der südniedersächsische Bundestagsabgeordnete Kühne, der selbst aktiver Rettungsschwimmer ist, hatte von der Johanniter Unfallhilfe erfahren, dass Schulsanitäter Herzmassage zu rhythmischer Musik besonders gut üben können. Ideal sei dabei der Song „Stayin’ Alive“.

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) kann Gebühren verlangen, wenn bei öffentlichen Veranstaltungen Musik gespielt wird.

• Update, 12. Mai, 18.45 Uhr: In einer früheren Version haben wir ausschließlich die Berichterstattung von „Radio ffn“ wiedergegeben. Eine Sprecherin von Roy Kühne hatte uns den Vorgang bestätigt. Wegen der Stellungnahme der Gema und der Tatsache, dass „Radio ffn“ seine Nachricht aus dem Netz genommen hat, schien uns dieser Stand des Texts nicht mehr haltbar.