Bad Säckingen. Er war im Mai 2016 mit dem Auto in eine Menge gefahren und hatte zwei Menschen getötet. Ins Gefängnis muss der 85-jährige Fahrer nicht.

Nach seiner tödlichen Irrfahrt in der Fußgängerzone von Bad Säckingen muss der heute 85-jährige Autofahrer nicht ins Gefängnis. Er wurde am Mittwoch zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt, außerdem darf er sich nicht mehr ans Steuer eines Autos setzen.

Das Unglück hatte sich im Mai 2016 in der Fußgängerzone von Bad Säckingen ereignet.
Das Unglück hatte sich im Mai 2016 in der Fußgängerzone von Bad Säckingen ereignet. © dpa | Achim Keller

Der Mann habe sich der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht, entschied das örtliche Amtsgericht in Baden-Württemberg. Bei dem Unglück Anfang Mai 2016 habe er Gas und Bremse seines Automatikautos verwechselt. Der Wagen sei daraufhin unkontrolliert in eine Menschenmenge gerast.

Eine 63 Jahre alte Frau sowie ein 60-jähriger Mann kamen ums Leben. Der Rentner hatte vor Gericht ein Geständnis abgelegt sowie Opfer und deren Angehörige um Verzeihung gebeten. (dpa)