Bad Breisig. Ein kleiner Junge stirbt bei einem tragischen Unfall. Sein Tod wird zum Fall für die Staatsanwaltschaft. Es geht um Aufsichtspflicht.

Ein dreijähriger Junge ist unbemerkt aus seinem Kindergarten in Rheinland-Pfalz ausgerissen und in einem Gartenteich ertrunken. Der Junge habe die städtische Einrichtung am Montagvormittag durch eine unverschlossene Hintertür verlassen und sei dabei von niemandem bemerkt worden, teilte die Staatsanwaltschaft Koblenz am Dienstag mit. Zuvor hatte die „Rhein-Zeitung“ über den Unfall berichtet.

Trotz einer Suchaktion im Umkreis des Kindergartens wurde der Junge zunächst nicht gefunden. Als er nach einiger Zeit endlich entdeckt wurde, trieb er in einem Gartenteich auf einem Privatgrundstück nahe dem Kindergarten. Der Junge wurde am Unfallort wiederbelebt und anschließend mit einem Rettungshubschrauber in die Kinderklinik Sankt Augustin (Nordrhein-Westfalen) geflogen. Dort starb er am späten Nachmittag.

Staatsanwaltschaft ermittelt

Wie genau es zu dem tragischen Unfall kommen konnte, versucht die Staatsanwaltschaft Koblenz zu ermitteln. Untersucht wird nach Angaben der Verbandsgemeinde Bad Breisig auch, ob ein Fremdverschulden vorliege und ob in dem Kindergarten die Aufsichtspflicht verletzt worden sei.

Vertreter der Unfallkasse, der Verbandsgemeinde und der Kreisverwaltung Ahrweiler wollten den Kindergarten besichtigen und über zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen beraten. Stadt und Verbandsgemeinde drückten der Familie des kleinen Jungen ihr Mitgefühl aus. Der Kindergarten sollte für zwei Tage geschlossen bleiben. Die Erzieherinnen und Erzieher sowie die Eltern des Jungen wurden therapeutisch betreut. (dpa)