Bonn. Vor einem Jahr ist Niklas an einer Prügel-Attacke gestorben. Nun fällt das Urteil gegen den Angeklagten. Es könnte ein Freispruch sein.

Der Prozess um den Prügel-Tod des 17-jährigen Niklas geht an diesem Mittwoch zu Ende: Voraussichtlich gegen Mittag will das Bonner Landgericht das Urteil gegen den 21 Jahre alten Angeklagten sprechen. Die Staatsanwaltschaft hat in der vergangenen Woche überraschend einen Freispruch für den Angeklagten in diesem Punkt gefordert.

Es sei nicht zweifelsfrei erwiesen, dass der 21-Jährige den Schüler geschlagen und getreten habe, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Es komme auch ein anderer Mann als Täter in Betracht. Für eine ganz andere Tat, die in dem Prozess nur eine Nebenrolle spielt, forderte er eine Jugendstrafe von einem Jahr auf Bewährung.

Der Verteidiger des Angeklagten forderte im Fall Niklas ebenfalls einen Freispruch. Wegen der anderen Vorwürfe plädierte er für einen Dauerarrest. Vor der Urteilsverkündung soll noch der Anwalt der Nebenklägerin – Niklas' Mutter – sein Plädoyer halten. Außerdem erhält der Angeklagte noch einmal das Wort.

Angeklagter bestreitet Tat

Niklas war im Mai 2016 im Bonner Stadtteil Bad Godesberg mit Freunden auf dem Heimweg von einem Konzert, als er mit einer Gruppe junger Männer aneinandergeriet. Der 17-Jährige erhielt einen Schlag gegen die Schläfe und ging zu Boden. Anschließend wurde ihm noch gegen den Kopf getreten. Niklas, der zuletzt in Bad Breisig in Rheinland-Pfalz wohnte, starb wenige Tage später im Krankenhaus.

Als dringend tatverdächtig nahmen die Ermittler damals den 21-Jährigen fest. Die Staatsanwaltschaft klagte ihn wegen Körperverletzung mit Todesfolge an. Der junge Mann bestritt die Tat allerdings von Anfang an. Er sei gar nicht am Tatort gewesen.

Im Laufe des Prozesses hörte das Gericht zahlreiche Zeugen, deren Aussagen aber kaum Licht ins Dunkel brachten. Viele von ihnen wiesen Erinnerungslücken auf oder erklärten, sie hätten im entscheidenden Moment gerade nicht hingesehen.

Entscheidender Zeuge hat sich womöglich getäuscht

Alles andere, etwa Blutspuren von Niklas an einer Jacke, die im Besitz des 21-Jährigen war, seien nur Indizien, aber keine eindeutigen Beweise, konstatierte der Staatsanwalt schließlich. Auch ein vermeintlich entscheidender Zeuge, der den Angeklagten – unter anderem mit Eigenrecherchen bei Facebook – als Täter wiedererkannt haben will, habe sich womöglich getäuscht. Es gebe eine sehr große Ähnlichkeit zwischen dem Angeklagten und einem anderen Mann, der ebenfalls am Tatort gewesen sein soll.

Somit könne er nur zu dem Schluss kommen „in dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten, erklärte der Staatsanwalt. (dpa)