Potsdam/Leipzig. Silvio S. war nach dem Mord an zwei Kindern zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Eine Revision lehnte der Bundesgerichtshof nun ab.

Der zu lebenslanger Haft verurteilte Mörder der beiden Kinder Elias (6) und Mohammed (4) kann nicht auf eine frühzeitige Entlassung aus dem Gefängnis hoffen. Der Bundesgerichtshof habe die von der Verteidigung eingelegte Revision gegen das Urteil des Potsdamer Landgerichts abgewiesen, sagte Rechtsanwalt Mathias Noll am Donnerstag.

Das Potsdamer Landgericht hatte Silvio S. im Sommer vergangenen Jahres zu lebenslanger Haft verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit ist eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren Haft erschwert.

Staatsanwaltschaft fordert Sicherheitsverwahrung

Eine Sprecherin des Bundesgerichtshofs bestätigte die Entscheidung auf Anfrage nicht. Vor einer Veröffentlichung muss die Entscheidung allerdings erst den Beteiligten zugestellt worden sein.

Auch die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil Revision eingelegt, weil sie zusätzlich Sicherungsverwahrung von Silvio S. nach der Haft verlangt. Nach Angaben von Noll will der BGH darüber am 28. Juni verhandeln.

Mutter erkannte Silvio S. auf Fahndungsbildern

Silvio S. hatte nach Überzeugung der Richter den sechsjährigen Elias aus Potsdam und den vierjährigen Flüchtlingsjungen Mohamed sexuell missbraucht und anschließend getötet. Damit wollte er den Missbrauch verdecken. Er hatte Elias im Juli 2015 in sein Auto gelockt. Mohamed sprach er im Oktober 2015 vor dem Berliner Flüchtlingsamt an. Ende Oktober war Silvio S. festgenommen worden. Seine Mutter hatte ihn auf Fotos einer Überwachungskamera erkannt.

Nach dem Verschwinden des kleinen Elias in Brandenburgs Landeshauptstadt hatten Hunderte Polizisten und Anwohner wochenlang in dem Potsdamer Stadtteil Schlaatz nach dem Jungen gesucht. Seine Leiche wurde nach der Festnahme von Silvio S. in einem Kleingarten nahe Luckenwalde (Teltow-Fläming) gefunden. (dpa)