Düsseldorf. Wer trägt Schuld am Loveparade-Unglück von Duisburg 2010 mit 21 Toten? Diese Frage soll jetzt vor einem Gericht verhandelt werden.

Überraschende Wende im Loveparade-Strafverfahren: Die Katastrophe in Duisburg vom Sommer 2010 mit 21 Toten wird nun doch in einem Strafprozess aufgearbeitet. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in einem am Montag veröffentlichten Beschluss entschieden. Die Anklage wurde gegen alle zehn Angeklagten zugelassen. Gegen den Beschluss kann nach Angaben eines Gerichtssprechers kein Rechtsmittel eingelegt werden.

Vor gut einem Jahr hatte die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Duisburg die Eröffnung eines Strafprozesses noch abgelehnt. Das zentrale Beweismittel der Anklage, ein Gutachten eines Sachverständigen, hatte nach Einschätzung der Richter „gravierende inhaltliche und methodische Mängel“ aufgewiesen.

Oberlandesgericht gab Beschwerde statt

Die Gedenkplatte für das Loveparade-Unglück in Duisburg.
Die Gedenkplatte für das Loveparade-Unglück in Duisburg. © dpa | Federico Gambarini

Unter anderem die Staatsanwaltschaft Duisburg legte gegen die Entscheidung Beschwerde ein. Dieser gab das OLG nun statt. Die Verhandlung wurde an das Landgericht Duisburg zurückverwiesen. Sie soll dort allerdings vor einer anderen Kammer, der 6. Großen Strafkammer, stattfinden.

Der Prozess wird nach Einschätzung des OLG wie ursprünglich geplant in einem Kongresszentrum auf dem Gelände der Messe Düsseldorf durchgeführt. Wann die Hauptverhandlung beginne, entscheide das Landgericht Duisburg, sagte OLG-Sprecher Andreas Vitek am Montag. Entsprechende Verträge über die Anmietung der Räumlichkeiten waren bereits im Februar 2014 geschlossen worden. In keinem Gericht in der Nähe hatte sich zuvor ein ausreichend großer Saal ausfindig machen lassen.

Miete liegt bei 14.000 Euro pro Verhandlungstag

Das Gericht ging seinerzeit davon aus, dass der Verhandlungssaal im Kongresszentrum mehr als 450 Personen Platz bieten könne. Angeklagt sind zehn Beteiligte. Hinzu kommen zahlreiche Nebenkläger. Nach früheren Angaben beläuft sich die Miete einschließlich der Nebenkosten auf 14.000 Euro pro Verhandlungstag.

Bei dem Technofestival in Duisburg am 24. Juli 2010 war es an einer Engstelle zu einem tödlichen Gedränge gekommen. 21 Menschen starben, mindestens 652 wurden verletzt, einige von ihnen schwer.

Anklage wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung

Die Anklage richtet sich gegen sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier Mitarbeiter des Veranstalters. Sie sollen sich unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verantworten.

Anders als die Duisburger Richter vor einem Jahr hält der zuständige Senat beim OLG eine Verurteilung der Angeklagten für „hinreichend wahrscheinlich“. Die vorgeworfenen Taten seien mit den in der Anklage aufgeführten Beweismitteln mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachweisbar.

Loveparade-Gutachten ohne Mängel

„Dass die den Angeschuldigten vorgeworfenen Sorgfaltspflichtverletzungen ursächlich für die Todes- und Verletzungsfolgen waren, dränge sich nach dem Ermittlungsergebnis auf“, hieß es in einer Mitteilung. Das Gutachten des Sachverständigen sei entgegen der Annahme des Landgerichts in der Hauptverhandlung verwertbar.

Unter anderem in diesem Tunnel war es 2010 für die Besucher der Loveparade zu eng geworden.
Unter anderem in diesem Tunnel war es 2010 für die Besucher der Loveparade zu eng geworden. © dpa | Martin Gerten

Von einer Befangenheit und Voreingenommenheit des Gutachters sei nicht auszugehen. Auch sieht der Senat keine Anhaltspunkte für eine unzulässige Einflussnahme auf den Sachverständigen. Die vom Landgericht kritisierten angeblichen Mängel des Gutachtens sehe das Oberlandesgericht in entscheidenden Punkten nicht.

Entsetzen über Landesgerichtsentscheidung

Das OLG kritisierte die Landgerichts-Kammer. „Wesentliche Elemente des ermittelten Sachverhalts seien bei der Prüfung der Kammer nicht ausreichend berücksichtigt und deshalb nicht zur Grundlage der Entscheidung gemacht worden“, heißt es.

Vertreter von Angehörigen und Traumatisierten hatten sich vor einem Jahr entsetzt über den sogenannten Nichteröffnungsbeschluss der 5. Kammer geäußert. Auch Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) hatte Unverständnis signalisiert. Gerichtspräsident Ulf-Thomas Bender hatte damals auch Verständnis für die Enttäuschung der Opfer geäußert, die Entscheidung jedoch als „juristisch unumgänglich“ bezeichnet.

Es muss geklärt werden, was passiert ist“

Erleichtert haben die Anwälte der Loveparade-Opfer auf die Entscheidung für einen Strafprozess zur Duisburger Katastrophe reagiert. „Das kommt unerwartet, aber es ist sehr erfreulich“, sagte Professor Thomas Feltes der Deutschen Presse-Agentur am Montag in Bochum. Er vertritt einen Vater, dessen Tochter bei dem Technofestival am 24. Juli 2010 ums Leben kam.

Anwältin Bärbel Schönhof betonte, ein möglicher Freispruch sei für die Opfer zwar schwer zu verkraften. Aber es sei wichtig, den Sachverhalt aufzuarbeiten. „Es muss geklärt werden, was passiert ist, wo Fehler gemacht wurden“, sagte Schönhof, die mehrere Opfer vertritt. Mit einem zügigen Prozessbeginn rechnet sie nicht: „Ich habe da meine Zweifel, Messehallen sind ja weit im Voraus ausgebucht.“ Prozess soll im Kongreßzentrum auf dem Gelände der Messe Düsseldorf stattfinden.

(dpa)