Los Angeles. 40 Jahre nach dem Missbrauchsvorwurf muss Roman Polanski weiter mit einer Haftstrafe rechnen. Ein US-Richter lehnte sein Gesuch ab.

Regisseur Roman Polanski muss im Falle seiner Rückkehr in die USA eine weitere Haftstrafe wegen eines vor 40 Jahren begangenen Sexualverbrechens befürchten. Ein Richter in Kalifornien lehnte ein Gesuch des 83-jährigen polnisch-französischen Filmemachers („Der Pianist“, „Tanz der Vampire“) in einem Missbrauchsverfahren ab. Das teilte das Gericht in Los Angeles am Montag mit.

Harland Braun, der Anwalt des Filmemachers während einer Anhörung vor Gericht.
Harland Braun, der Anwalt des Filmemachers während einer Anhörung vor Gericht. © Getty Images | Frederick M. Brown

Polanskis Anwalt Harland Braun hatte am 20. März in einer Anhörung vor Gericht erklärt, dass sein Mandant den Fall hinter sich bringen wolle, auch um wieder in die USA reisen zu können. Braun argumentierte, dass Polanski schon 1978 eine Strafe in den USA verbüßt und 2009 und 2010 zudem weitere Monate unter Hausarrest in der Schweiz verbracht habe. Der Anwalt pochte auf eine Garantie, dass Polanski in den USA keine weitere Haftstrafe absitzen müsse. Dies lehnte der Richter Scott Gordon nun jedoch ab.

Polanski gestand Missbrauch

Der Fall geht auf ein Sexualverbrechen im Jahr 1977 zurück. Der Filmemacher hatte damals den Missbrauch einer 13-Jährigen zugegeben und verbrachte 42 Tage unter psychiatrischer Beobachtung. Im Gegenzug für das Geständnis wollte der damalige Richter von einer langen Haftstrafe absehen. Unmittelbar vor der Urteilsverkündung gab es aber Zweifel an der Zusage, Polanski floh nach Frankreich und betrat die USA seitdem nie wieder. (dpa)