Halle. Er muss in Haft: Mit wüsten Beschimpfungen hat ein Mann, der den Reichsbürgern zugerechnet wird, sein Urteil wegen Untreue aufgenommen.

Das Landgericht Halle hat den selbst ernannten „König von Deutschland“ zu drei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 51-jährige Peter F. aus Wittenberg jahrelang unerlaubt Bankgeschäfte betrieb und Geld von rund 550 Anlegern veruntreute.

Die Staatsanwaltschaft bezifferte die verschwundene Summe auf 1,3 Millionen Euro und hatte für den Angeklagten vier Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. F. hatte bestritten, sich bereichert zu haben.

Eklat bei der Urteilsverkündung

Bei der Urteilsverkündung am Mittwoch kam es zum Eklat. Der Verurteilte reagierte mit wüsten Beschimpfungen auf den Richterspruch. F. bezichtigte die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens mehrfach, „Quatsch“ zu erzählen. Anhänger des Mannes in dem voll besetzten Saal reagierten mit Empörung auf den Richterspruch.

Der Verfassungsschutz rechnet den Mann der Reichsbürgerbewegung zu. Der 51-Jährige streitet das ab. Reichsbürger leugnen die Existenz der Bundesrepublik Deutschland.

Verurteilter soll Anlegern falsche Versprechungen gemacht haben

Oberstaatsanwältin Heike Geyer hatte dem Angeklagten vorgeworfen, zwischen Juli 2009 und August 2013 von rund 500 Anlegern Geldbeträge angenommen und ihnen sichere Anlagen versprochen zu haben. Im Einzelfall sollen es bis zu 300.000 Euro gewesen sein. Er habe die Menschen für seine Zwecke manipuliert, für seine Hirngespinste vom „Königreich“.

Nach Überzeugung des Gerichts hat F. die Anleger bewusst getäuscht, deren Ängste vor Banken und dem Finanzmarkt ausgenutzt. Er habe eine Bank betrieben mit einer Schar von Laien. Aber er habe sich das alleinige Verfügungsrecht genommen. „Ihre Anleger haben nichts mehr“, sagte Richterin Mertens.

Razzien bei sogenannten Reichsbürgern

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    F. bestritt dies auch nach der Urteilsverkündung vehement. Der gelernte Koch und Karatetrainer gab an, immer dem Gemeinwohl gedient zu haben. Zu Prozessbeginn im Oktober 2016 nannte er sich einen „Diener Gottes“.

    Der 51-Jährige beschäftigt die Gerichte in Deutschland seit Jahren. Er wurde mehrfach verurteilt, unter anderem weil er sich selbst einen Führerschein ausgestellt hatte und damit Auto gefahren war. Gegen die Urteile ging er stets vor. (dpa)

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