Köln. Ein 20-Jähriger klagt gegen das Land NRW: Die Behörden hatten ihn als geistig behindert eingestuft. Er selbst sieht das ganz anders.

Ein früherer Förderschüler sieht sich zu Unrecht als geistig behindert eingestuft und hat das Land Nordrhein-Westfalen auf Schadenersatz verklagt. Der Fall beschäftigt seit Dienstag das Kölner Landgericht. Der 20-Jährige argumentiert, ihm seien Bildungschancen und ein normaler Schulabschluss durch den Besuch einer Förderschule für geistige Behinderung vorenthalten worden.

Der Vorsitzende Richter sagte, es sei sehr schwer zu beurteilen, ob die Schule ihre Amtspflichten verletzt hat. Der Kläger und das Land sollen nun weitere Unterlagen einreichen, danach soll es einen weiteren Verhandlungstermin geben. (Aktenzeichen: 5 O 182/16)

Der Richter sagte, es sei „höchstwahrscheinlich ein Fehler gewesen, den Kläger auf eine Schule für geistige Behinderung zu schicken“. Jedoch gebe es das Problem der Kausalität: Es sei schwierig nachzuweisen, ob der weitere Lebensweg des Schülers tatsächlich anders ausgesehen hätte, wenn er auf eine andere Schule gekommen wäre. (dpa)