Dresden. Ein Urteil erlaubt weiterhin ein Kunstprojekt, das an den Syrien-Krieg erinnert. Es ist auch ein Urteil zugunsten der Kunstfreiheit.

Das Verwaltungsgericht Dresden hat am Mittwoch entschieden, dass drei hochkant aufgestellte Busse als Kunstwerk vor der Frauenkirche stehen bleiben dürfen. Ein Antragsteller hatte das Projekt, das an die Zerstörung der syrischen Stadt Aleppo erinnert, verhindern wollen.

Der Antragsteller habe die Auffassung vertreten, dass das Kunstwerk des deutsch-syrischen Künstlers Manaf Halbouni im Hinblick auf das Gedenken an die Zerstörung Dresdens am 13. Februar 1945 „unangemessen und respektlos“ sei, teilte das Gericht mit. Außerdem hatte er die aus Steuermitteln finanzierte Bewachung des Kunstwerks moniert.

Kunst darf laut Gericht anstößig sein

Eine Collage zeigt das Kunstprojekt in Dresden und ähnlich aufgestellte Busse in Aleppo.
Eine Collage zeigt das Kunstprojekt in Dresden und ähnlich aufgestellte Busse in Aleppo. © REUTERS | MATTHIAS SCHUMANN

Der Antrag sei nicht zulässig, da der Mann nicht geltend machen könne, in eigenen Rechten verletzt worden zu sein, entschied das Gericht. Es gebe keine Rechtsvorschrift, die den Betrachter eines Kunstwerks schütze, „dass dieses bei ihm keinerlei anstößige Wertung erregt“. Ebenso wenig seien die Interessen eines Bürgers an einer bestimmten Verwendung staatlicher Steuereinnahmen geschützt.

Die Bus-Skulptur erinnert an Busse, die während der Kämpfe in Aleppo aufgestellt wurden. Sie dienten dabei vor allem als Schutzschilde für Zivilisten in der syrischen Stadt.

Kunstwerk auch durch Straßenrecht gesichert

Der Antrag gegen das Dresdener Kunstwerk hatte laut Gericht auch in der Sache keine Aussicht auf Erfolg gehabt, da die nach den Regelungen des Straßenrechts erteilte Sondernutzungserlaubnis auf dem Neumarkt nicht zu beanstanden sei, führten die Richter aus. Eine Bewertung des Kunstwerks sei schon aufgrund der grundgesetzlich geschützten Kunstfreiheit nicht möglich. Gegen die Entscheidung kann binnen zwei Wochen Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. (dpa/ac)