Berlin. Ein AfD-Kandidat lästert auf Twitter über eine Bewerberin. Doch nicht er, sondern die Frau bekommt Beifall – auch von Christian Ulmen.
Eine angehende Rechtsanwältin lehnt wegen der politischen Einstellung des Chefs einen Arbeitsvertrag ab. Der beschwert sich darüber auf Twitter – und wird deshalb von Schauspieler Christian Ulmen bloßgestellt.
Das passierte dem Berliner Rechtsanwalt Markus Roscher-Meinel, der schon der FDP, der CDU, dem Bund Freier Bürger oder der Piratenpartei angehört hat. Inzwischen ist er aber bei der nächsten Partei angekommen. Roscher-Meinel ist Direktkandidat der AfD für die Bundestagswahl.
Bewerbung wegen AfD-Kandidatur zurückgezogen
Eine politische Richtung, mit der die junge Rechtsanwältin anscheinend nichts zu tun haben möchte. Sie zog ihre Bewerbung auf eine Stelle in der Kanzlei des AfD-Anhängers zurück. Verärgert twitterte Roscher-Meinel am Mittwoch: „Wollte morgen Rechtsanwältin (Berufsanfänger, Note: 4+) fest anstellen. Arbeitsvertrag fertig. Nun sagt sie ab: Grund: Meine #AfD Kandidatur!“
Christian Ulmen stellt Anwalt bloß
Der Anwalt, der auch schon Uschi Glas vertreten hat, erhoffte sich auf Twitter wohl Zustimmung. 520 Likes bekam der Post auch (Stand: 15.30 Uhr). Doch bereits der erste Kommentar einer Frau bekam mehr Zustimmung. „Gut so. Respekt für die Frau. Sie findet bestimmt etwas Besseres“, schrieb sie und erhielt knapp 2000 Likes (Stand: Donnerstag, 15.38 Uhr).
Dann entdeckte Christian Ulmen den Post von Roscher-Meinel und verbreitete ihn auf Twitter mit dem Hinweis: „Respekt für eine junge Rechtsanwaltsanfängerin irgendwo in Paderborn! So geht Hoffnung.“ Für den Kommentar gab es mehr als 7000 Mal ein Herz.
Schauspieler mischt sich in Diskussion ein
Der TV-Star mischte sich auch in die Diskussion unter Roscher-Meinels Tweet ein und schrieb, die Bewerberin werde künftig sicher nicht mehr auf den Rechtsextremisten-Check verzichten.
Der AfD-Politiker antwortete mit drohendem Unterton „dünnes Eis“ und erklärte: „Ich werde Ihnen nicht den Gefallen tun, Sie mit einer Unterlassungsklage für Ihr Zeitgeistsurfen zu belohnen.“ Was Christian Ulmen zu der süffisanten Bemerkung hinriss: „Dazu fehlt Ihnen ja offenkundig auch das Personal zur Zeit.“ (jha)