Wiesbaden/Kassel. Der tragische Tod der Studentin Tugce schockierte viele. Dem verurteilten Täter droht die Abschiebung. Dagegen geht er gerichtlich vor.

Der wegen des gewaltsamen Todes von Tugce Albayrak verurteilte Täter wehrt sich in zweiter Instanz gegen seine Abschiebung nach Serbien. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden habe Sanel M. am Freitag Beschwerde eingelegt, sagte Gerichtssprecherin Patricia Evers am Montag der Deutschen Presse-Agentur.

Das Gericht hatte am 10. Januar der Ausländerbehörde Recht gegeben und den Eilantrag des 20-Jährigen gegen seine Abschiebung und Ausweisung zurückgewiesen.

Tödlicher Schlag auf den Kopf

Sanels Beschwerde werde jetzt an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel weiter geleitet, der dann rechtskräftig entscheide, sagte Evers. Bis dahin kann Sanel M., der derzeit seine Strafe im Gefängnis verbüßt, nicht nach Serbien abgeschoben werden. Mit einer Entscheidung des VGH ist schon aufgrund verschiedener Fristen frühestens in mehreren Wochen zu rechnen.

Sanel M. hatte die Studentin Tugce vor mehr als zwei Jahren im Morgengrauen auf dem Parkplatz eines Fast-Food-Restaurants in Offenbach so heftig geschlagen, dass sie auf den Kopf fiel. Sie starb wenige Tage später an ihrem 23. Geburtstag. Wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilte das Landgericht Darmstadt den Heranwachsenden im Juni 2015 zu drei Jahren Jugendstrafe.

Behörde sieht Gefahr neuer Straftaten

Die Wiesbadener Ausländerbehörde hatte Sanel M. Ende September 2016 für acht Jahre aus Deutschland ausgewiesen und ihm mit der sofortigen Abschiebung gedroht. Es bestehe ein besonders schwer wiegendes öffentliches Interesse an der Ausweisung, habe die Behörde unter anderem argumentiert. Gegen die Ausweisung hatte sich der 20-Jährige vor dem Verwaltungsgericht gewehrt.

Die Behörde habe zu Recht angenommen, dass von Sanel M. die Gefahr erneuter Straftaten ausgehe und sein Aufenthalt in der Bundesrepublik eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bedeute, heißt es in der Begründung der Wiesbadener Kammer. Sie stützt ihre Einschätzung unter anderem auf das Urteil der Darmstädter Richter sowie auf ein vom Wiesbadener Gefängnis eingeholtes psychologisches Gutachten.

Integration in Deutschland gescheitert

In der Haft habe Sanel M. zudem nicht nur mehrfach gegen die Hausordnung verstoßen, es seien auch ein Disziplinar- und ein Strafverfahren eingeleitet worden. Trotz positiver Entwicklungsansätze bestehe ein erhebliches langfristiges Risiko, dass er rückfällig werde. Es sei angesichts seiner Persönlichkeitsstruktur zweifelhaft, dass der Heranwachsende seine gescheiterte wirtschaftliche und soziale Integration in Deutschland nachhole. Es könne ihm zugemutet werden, in Serbien neue Bindungen und Beziehungen einzugehen, auch wenn ihm dies zu Anfang schwer fallen dürfte, argumentierte die Wiesbadener Kammer.

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden muss noch in der Hauptsache über den Antrag von Sanel M. entscheiden. Dies kann aber auch nach einer Ausweisung sein. Ein grundlegend anderer Tenor als im Eilverfahren gilt als unwahrscheinlich. (dpa)