Berlin. Fünf Jahre lang rollten überlange Lkw testweise über deutsche Straßen. Ab Januar 2017 dürfen sie regulär weiterfahren – trotz Kritik.

Überlange Lastwagen dürfen von Januar an regulär auf bestimmten Straßen in Deutschland fahren. Nach einer fünf Jahre langen Testphase erlaubt Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) zum neuen Jahr den Regelbetrieb auf Routen, die von den Bundesländern als „geeignet“ betrachtet werden. Die Änderungsverordnung, die ab 1. Januar gilt, wurde am Dienstag im Bundesanzeiger veröffentlicht. Doch wo begegnen einem die langen Lastwagen dann eigentlich?

Was heißt das: Regelbetrieb?

Die Lastwagen fahren auf einem sogenannten Positivnetz. Zuletzt erstreckte sich das auf etwa 11.600 Straßenkilometer – etwa 70 Prozent davon waren Autobahnen. Das Netz kann nach wie vor aktualisiert und erweitert werden. Der Test ist bis auf einige Formen von Sattelzügen, die noch weiter getestet werden, abgeschlossen.

Wo begegne ich den Riesenlastwagen also?

13 von 16 Bundesländern haben nach Angaben des Verkehrsministeriums zuletzt verschiedene Strecken für die Ausnahmeverordnung geöffnet. In Nordrhein-Westfalen ist nur der 17,80 Meter lange Sattelauflieger erlaubt, der noch einmal sieben Jahre in den Testlauf geht. Bislang nicht dabei sind Berlin, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Zum Leidwesen der Spediteure: „Der Flickenteppich ist ein Problem“, sagt Ingo Hodea vom Deutschen Speditions- und Logistikverband.

Was bringen solche Super-Lastwagen?

Der Test hat laut Verkehrsministerium ergeben, dass zwei Lang-Lkw drei herkömmliche Lkw ersetzen. Ein 25 Meter langer Lkw fasst 53 Paletten, während ein herkömmlicher Lastwagen mit 34 Paletten beladen werden darf. Damit werde zwischen 15 und 25 Prozent weniger Diesel verbraucht. Die Infrastruktur, so das Ergebnis des Ministeriums, werde hingegen nicht stärker strapaziert als sonst.

Ist das kein Anreiz, mehr Güter auf der Straße zu transportieren?

Erstaunlicherweise stellt das Ministerium auch keine Verlagerung des Verkehrs von der Schiene auf die Straße fest. Bei der „Allianz pro Schiene“ bezweifelt man das allerdings und beruft sich auf eine Studie der Technischen Hochschule Wildau und der Technischen Universität Berlin. Danach würden – angelockt von den Einsparungen – etwa 7,6 Prozent des Schienengüterverkehrs auf die Straße gebracht. Das entspricht den Berechnungen zufolge etwa 7000 zusätzlichen Lkw-Fahrten auf Deutschlands Straßen täglich.

Wie lang sind diese Lang-Lkw überhaupt?

Der Sattelzug mit Anhänger ist mit 25,25 Metern etwa 6,5 Meter länger als ein normaler Lastwagen. Die langen Lastwagen dürfen allerdings nicht schwerer sein als normale Lastwagen. Sie dürfen maximal 40 Tonnen wiegen. Reine Sattelzüge ohne Anhänger dürfen 17,80 Meter lang sein; für sie wird die Versuchszeit noch einmal um sieben Jahre verlängert. Auch 25,25 Meter lange Sattelzüge mit einer bestimmten Anhängerform werden noch einmal ein Jahr getestet.

Stören die nicht im Straßenverkehr?

Befürchtungen, dass es Behinderungen geben könnte, seien bislang nicht eingetreten, auch Sicherheitsbedenken seien bislang nicht hoch. „Bei 80 Stundenkilometern haben die Lang-Lkw einen kürzeren Bremsweg, weil mehrere Achsen bremsen“, erklärt Hodea vom Deutschen Speditions- und Logistikverband.

Der ADAC fordert aber, dass die Bedingungen für den Regelbetrieb die gleichen sein müssen wie für den Testbetrieb. Die Lastwagen müssten außerdem mit modernen Fahrerassistenzsystemen ausgestattet sein und dürften nur von erfahrenen und speziell geschulten Lkw-Fahrern gelenkt werden. Auch dürfe die Gewichtsbeschränkung von 40 Tonnen nicht aufgeweicht werden. Klare Kritik gibt es vom ADAC daran, dass immer noch Parkplätze für Lang-Lkw fehlen.

Welche Einschränkungen gelten für die Riesenlaster?

Auf Autobahnen dürfen Lang-Lkw nicht überholen. Ansonsten dürfen sie das nur, wenn die Fahrzeuge, an denen die Lkw vorbei wollen, nicht mehr als 25 Stundenkilometer schnell sind. Die Fahrer müssen nicht besonders geschult werden, aber sie müssen fünf Jahre im Besitz ihres Führerscheins sein und fünf Jahre Berufserfahrung im gewerblichen Straßenverkehr oder Werksverkehr haben. (dpa)