Mönchengladbach. Ein Polizist schoss einem Räuber durchs Gesäß in den Hoden. Der musste entfernt werden. Dafür bekommt der Mann nun Schmerzensgeld.

Für einen Schuss in den Hoden bekommt ein Räuber 2500 Euro Schmerzensgeld vom Land Nordrhein-Westfalen. Darauf haben sich beide Seiten in einem Vergleich vor dem Landgericht Mönchengladbach geeinigt, teilte ein Gerichtssprecher am Mittwoch mit.

Der 25-Jährige hatte das Land zunächst auf 10.000 Euro Schmerzensgeld verklagt, seine Forderung dann auf 5000 Euro halbiert. Zwei Polizeikugeln hatten ihn bei einem missglückten Tankstellenüberfall vor vier Jahren getroffen. Eine Kugel traf ihn von hinten ins Gesäß und verletzte einen Hoden, der operativ entfernt werden musste.

Polizist wollte Notwehr geltend machen

Der Räuber hatte nach Angaben des Gerichts dieselbe Tankstelle im Juli 2012 zwei Mal überfallen. Als der Mann für den zweiten Überfall die Tankstelle ausspähte, hatten die Angestellten die Polizei alarmiert.

Beamte legten sich im Nachbarraum auf die Lauer. Als der Räuber mit einem Messer auf die Kassiererin zuging, sprang ein Polizist aus dem Nachbarraum dazu und rief „Polizei, stehenbleiben“. Es folgte der verhängnisvolle Schuss in den Po.

Nach Angaben seines Anwalts hatte der Räuber nach dem Ruf des Polizisten das Messer fallen gelassen. Der Polizist hätte in dieser Situation nicht schießen dürfen. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte sich vergeblich auf eine Notwehrsituation des Polizisten berufen. (dpa)