Bonn. Ein 338 Kilo schweres Paar verklagte ein Möbelhaus, weil die neue Polstergarnitur nur wenige Wochen hielt. Nun muss der Händler zahlen.

Weil eine Polstergarnitur unter der Last ihrer neuen Eigentümer zusammenbrach, muss ein Möbelhaus 2000 Euro Entschädigung zahlen. Auf diesen Vergleich einigten sich die Parteien vor dem Bonner Amtsgericht, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag bestätigte.

Geklagt hatten Eheleute aus Alfter bei Bonn, die zum Zeitpunkt des Geschehens zusammen 338 Kilo auf die Waage brachten. 2014 erstanden sie in einem Möbelhaus eine Polstergarnitur für 3500 Euro. Dabei hatten sie betont, aufgrund ihres Körpergewichts ein „besonders solides Modell“ zu benötigen. Die Verkäuferin hatte ihnen die hochwertige Eckgarnitur eines namhaften Herstellers empfohlen.

Möbelhaus: „klassischer Gebrauchsschaden“

Doch schon in den ersten Wochen versagte zunächst die Sitzfläche eines Zweisitzers, indem sie absackte, danach krachten auch die Rahmen durch. Die Eheleute verlangten die Rückabwicklung des Kaufes und forderten ihr Geld zurück, abzüglich einer Nutzungsentschädigung von zehn Prozent, also 350 Euro.

Doch das Möbelhaus bestand darauf, dass das Absacken ein „klassischer Gebrauchsschaden“ sei, den allein die Kläger zu verantworten hätten, weil „das Sofa ihr Gewicht nicht tragen“ konnte. Der Amtsrichter unterstützte im Gütetermin die Kläger. „Es dürfte nicht zu übersehen gewesen sein, dass die zukünftigen Benutzer der Polstergarnitur schwergewichtig sind“, erklärte er. (dpa)