Köln. Nach der Kölner Silvesternacht gingen bei der Polizei rund 1000 Anzeigen ein. In den meisten Fällen kam es nicht zu einer Verurteilung.

Rund die Hälfte der mehr als 1000 Anzeigen, die nach den Übergriffen in Köln bei der Polizei eingegangen sind, wurden trotz namentlich ermittelter Beschuldigter wieder eingestellt. Das teilte die Kölner Staatsanwaltschaft mit.

Demnach wurden 333 Beschuldigte namentlich ermittelt und Verfahren gegen sie eingeleitet (Stand 1. Dezember 2016). Bei 87 dieser Beschuldigten spielte der Vorwurf eines sexuellen Übergriffs eine Rolle. Von den resultierenden 267 Verfahren wurden 124 zwischenzeitlich aber wieder eingestellt – allein 80, weil sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft kein hinreichender Tatverdacht begründen ließ. 29 Verfahren mussten zudem eingestellt werden, weil der Verdächtige nicht auffindbar war. Sollte es diesbezüglich aber neue Fahndungserfolge geben, könnten die Ermittlungen wieder aufgenommen werden.

Täter konnten oftmals nicht identifiziert werden

An Silvester waren in Köln Frauen massenhaft drangsaliert, ausgeraubt und sexuell bedrängt worden. Die juristische Aufarbeitung galt von Beginn an als schwierig – die Zustände auf dem Platz vor dem Hauptbahnhof waren chaotisch. In vielen Fällen konnten die Opfer die Täter zum Beispiel nicht mehr identifizieren.

Bis Dezember wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft 1222 Strafanzeigen in dem Ermittlungskomplex bearbeitet, 513 davon beziehen sich auf den Vorwurf eines sexuellen Übergriffs. Dazu zählen sexuelle Nötigungen, Vergewaltigungen und auch „sexuell motivierte“ Beleidigungen. 1310 Personen geben an, an Silvester Opfer einer Straftat geworden zu sein, bei 662 geht es um sexuelle Übergriffe. In 28 Fällen wurde eine versuchte oder vollendete Vergewaltigung angezeigt.

Anklage bislang gegen 35 Beschuldigte

Die Staatsanwaltschaft beantragte seitdem gegen 35 Beschuldigte Anklage vor dem Amtsgericht Köln, vor allem wegen Eigentumsdelikten. 24 davon seien bislang verurteilt worden, 18 davon rechtskräftig. Bei fünf der Angeklagten ging es um den Verdacht einer sexuellen Nötigung. Zwei von ihnen wurden deswegen oder wegen Beihilfe verurteilt. Bei einem weiteren gab es eine Verurteilung wegen Beleidigung „auf sexueller Grundlage“.

Die Staatsanwaltschaft zählt aber auch noch 820 Ermittlungsverfahren, die gegen unbekannte Täter eingeleitet wurden, davon 372 wegen sexueller Übergriffe. Ein Großteil dieser Verfahren sei mangels weiterer Ermittlungsansätze vorläufig eingestellt worden. Sollte es neue Erkenntnisse geben, würden aber auch diese wieder aufgenommen. (dpa)