Düsseldorf. 1205 Strafanzeigen waren bei der Kölner Polizei nach der Silvesternacht 2015 eingegangen. Nur in sechs Fällen hat es Urteile gegeben.

Fast elf Monate nach den massenhaften Übergriffen auf Frauen in der Kölner Silvesternacht hat die Justiz nur wenige Täter ermittelt und verurteilt. Viele Verfahren wurden eingestellt, weil kein Tatverdächtiger ermittelt werden konnte. Urteile gab es bislang gegen sechs Beschuldigte, wie aus einer am Freitag veröffentlichten Antwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der FDP hervorgeht.

Demnach waren beim Kölner Polizeipräsidium 1205 Strafanzeigen (Stand: 25. Oktober) eingegangen. Davon hatten 509 „sexuell motivierte Tathandlungen zum Gegenstand“. 369 dieser Verfahren wurden eingestellt, weil kein Täter ermittelt werden konnte – darunter sind 211 Verfahren wegen sexueller Nötigung oder Vergewaltigung.

In den meisten Fällen kein hinreichender Tatverdacht

Eingestellt wurden auch die Verfahren gegen 52 namentlich bekannte Beschuldigte, denen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder Beleidigungen auf sexueller Basis zur Last gelegt wurden. Gegen 49 von ihnen gab es keinen hinreichenden Tatverdacht, von drei Beschuldigten war der Aufenthaltsort nicht zu ermitteln.

Gegen die sechs Verurteilten verhängte das Amtsgericht Köln Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und einem Jahr und neun Monaten, die zumeist zur Bewährung ausgesetzt wurden. Ein Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)