München. Weil ihr Haus „massiv“ mit Katzenurin verseucht war, klagten die neuen Besitzer. Nun bekamen sie Recht – und Geld für die Sanierung.

Gut 18 Jahre lang schnurrten Katzen in einem Haus in Oberbayern. Mal zwei, mal sieben Haustiere bevölkerten die 140 Quadratmeter in Zangberg. Doch als neue Bewohner einzogen, war der Katzenjammer groß.

Als sie sich im neuen Heim einrichten wollten und alles erst einmal feucht durchwischten, stieg ihnen ein beißender Gestank in die Nase: Katzenurin. In manchen Zimmern konnten sie sich kaum aufhalten.

Haus „massiv“ mit Katzenurin verseucht

Das stank den Käufern tierisch, 297.000 Euro hatte das Haus gekostet. Sie beauftragten einen Sachverständigen mit der Überprüfung des Hauses. Ergebnis: Es ist „massiv“ mit Katzenurin verseucht. Die Sanierungskosten liegen bei rund 56.000 Euro. Deshalb zogen die Käufer vor Gericht und verklagten die Verkäufer auf Schadenersatz.

Vor dem Landgericht Traunstein scheiterten die neuen Bewohner. Die Richter waren der Ansicht, dass die Katzenliebhaber die Hauskäufer nicht über den Schaden getäuscht hätten. Schließlich hätten diese das Anwesen mehrfach besichtigt und gewusst, dass mehrere Katzen im Haus lebten. Den Haltern sei die massive Verseuchung mit Urin außerdem selbst nicht bewusst gewesen, weil sie den Geruch auf die Katzentoiletten oder geringe Urinmengen zurückgeführt hätten.

Wendepunkt vor Oberlandesgericht München

Vor dem Oberlandesgericht München drehte sich der Fall am Mittwoch allerdings. Die Richter sehen die Katzenhalter durchaus in der Verantwortung. Zwar waren im Haus zahlreiche Katzenklos aufgestellt. Doch die Tierfreunde besaßen auch eine Katze, die unter epileptischen Anfällen litt und regelmäßig Urin verlor.

Die Halter beteuerten zwar, dass das Malheur immer gleich aufgewischt worden sei. Doch der Vorsitzende Richter Wilhelm Schneider ist skeptisch: „Ich bezweifle, dass Sie der Katze immer so auf der Spur waren, dass sie da jegliches Pfützchen sogleich haben wegwischen können.“

30.000 Euro für die Sanierung des Hauses

Laut Gutachten gebe es kaum eine Stelle im Haus, „wo nicht hingebieselt worden ist“. So sei sogar auf dem Schrank uriniert worden, hinter dem die Ausscheidungen ungesehen an der Wand hinunter liefen. Fazit: „Wenn man eine Katze hat, die den Urin nicht so halten kann, dann ist das schon ein bissl Arglist“, sagte Schneider.

Deshalb führten die beiden Parteien Vergleichsverhandlungen. Mit dem Ergebnis, dass die neuen Bewohner 30.000 Euro bekommen, um die Räume sanieren zu können. Geld stinkt schließlich nicht.

„Häufig tritt dieses Problem sicherlich nicht auf“

Ein Fall wie dieser ist selten. „Häufig tritt dieses Problem sicherlich nicht auf“, sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Es gebe nur vereinzelt vergleichbare Fälle. So verurteilte etwa das Amtsgericht Bremen einen Mieter zu Schadenersatz in Höhe von rund 1500 Euro, ebenfalls wegen starken Geruchs nach Katzenurin.

Das Amtsgericht Münster entschied, dass einem Mieter fristlos gekündigt werden darf, wenn er seine Wohnung in einen derart unhygienischen Zustand versetzt, dass unzumutbarer Gestank in das Treppenhaus und andere Wohnungen dringt und so die Mitmieter beeinträchtigt. Ähnlich äußert sich Alexander Wiech von Haus und Grund Deutschland: Derartige Verunreinigungen kommen seiner Kenntnis nach nicht sehr häufig vor. Statistiken lägen ihm nicht vor. „Nur: Wenn es vorkommt, ist das nicht nur ärgerlich, sondern auch sehr teuer.“ (dpa)