Wuppertal. Die Staatsanwaltschaft warf Salafisten vor, deutsche Rechte zu unterwandern. Ein Gericht hat dies aber in einem Prozess zurückgewiesen.

Im Prozess um den Auftritt von Islamisten als „Scharia-Polizei“ in Wuppertal hat das Landgericht alle sieben Angeklagten freigesprochen. Nicht einmal die Polizei habe zunächst einen Anfangsverdacht gegen die Männer gesehen, begründete der Vorsitzende Richter die Entscheidung. Eine Verurteilung wäre ein Fehler.

Die sieben Männer waren wegen Verstoßes gegen das Uniformverbot angeklagt. Sie waren im September 2014 in orangefarbenen Warnwesten mit der Aufschrift „Shariah Police“ durch Wuppertal patrouilliert.

Salafisten filmten sich bei der Aktion

Hätten sie ihren Auftritt nicht gefilmt und ins Internet gestellt, wäre es auch gar nicht zur Verhandlung gekommen. Dieses Video jedoch, das unter anderem den Salafistenprediger Sven Lau als Initiator der Aktion zeigt, erregte vor allem in der hochrangigen Politik Empörung.

Der mutmaßliche Initiator der Aktion, Sven Lau, fehlte in Wuppertal auf der Anklagebank. Ihm wird derzeit wegen Terrorverdachts in Düsseldorf vor dem Oberlandesgericht der Prozess gemacht. Das Verfahren gegen ihn war deshalb vorläufig eingestellt worden. Lau war, als die Aktion Wellen schlug, zurückgerudert: „Der Name war vielleicht sehr provokant. Vielleicht war es auch ein Fehler von uns“, sagte er damals in einer Video-Botschaft.

Initiator der Aktion bereits zurückgerudert

„Da war Dampf auf dem Kessel“, erinnert sich ein 61-jähriger Polizist, der als Zeuge im Schwurgerichtssaal auftrat. Aus einer „Beobachtungsmeldung“ sei „eine Strafanzeige“ geworden. Das Landgericht ließ zunächst eine Klage nicht zu; das Oberlandesgericht jedoch kippte diesen Beschluss nach einem Protest der Staatsanwaltschaft.

Gegen Sven Lau wird derzeit in einem weiteren Verfahren wegen Terrorverdachts von dem Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelt. Die kurzhaarigen, vollbärtigen Männer, mit denen er an jenem Herbstabend herumzog, „um bei muslimisch aussehenden Männern für den Islam zu werben“, wie einer bei der Polizei zu Protokoll gab, wollten zum Vorgang nichts sagen. Sie feixten bei der Verhandlung allenfalls herum und grinsten ein paar Kumpel unter den Zuhörern an.

Verdacht reichte nicht aus

Der Staatsanwalt hatte den Angeklagten vorgeworfen, als Teil der Salafisten-Szene gehe es ihnen darum, „unser Rechtssystem durch die Scharia zu ersetzen“. Dem Gericht genügte dieser Verdacht nicht für eine Veurteilung. (dpa)