London. Es war ihr letzter Wunsch: Eine 14-jährige Krebspatientin hat sich nach ihrem Tod einfrieren lassen. Das erstritt sie vor Gericht.

„Ich möchte leben (...), und ich denke, dass es in Zukunft eine Heilung meines Krebses geben wird und sie mich aufwecken werden.“ Mit diesen rührenden Worten hat eine unheilbar kranke 14-Jährige vor dem Obersten Gericht in Großbritannien dafür gekämpft, nach ihrem Tod eingefroren zu werden.

Das Urteil wurde am Freitag veröffentlicht – einen Monat nach dem Tod der 14-Jährigen. Sie hatte den High Court angerufen, weil sich ihre geschiedenen Eltern uneins waren: Die Mutter war für die Kältekonservierung, der Vater anfangs dagegen. Das Gericht kam kurz vor dem Tod des Mädchens Mitte Oktober zu dem Schluss, dass die Mutter über die Konservierung entscheiden solle.

Kältekonservierung: Eine Chance zum Weiterleben

„Die Mutter ist am besten in der Lage, diese ungewöhnliche und schwierige Lage zu meistern“, heißt es in dem Urteil. Die Leiche des Mädchens sei kurz nach dem Tod zur Kältekonservierung in die USA gebracht worden, berichtete BBC – der Sender sprach von einer „historischen juristischen Auseinandersetzung“.

In ihrem Brief an den Richter schrieb das Mädchen: „Ich bin erst 14 Jahre alt und ich will nicht sterben, aber ich weiß, dass ich sterben werde.“ Die als Kryonik bekannte Methode der Kältekonservierung gebe ihr eine Chance zum Weiterleben – „und wenn dies in Hunderten von Jahren ist“. Sie hoffe, dass ihre seltene Krebsform durch den medizinischen Fortschritt in der Zukunft heilbar sei, so die Engländerin. „Ich will diese Chance haben. Das ist mein Wunsch.“

Methode wird nur in den USA und Russland genutzt

Der vorsitzende Richter Peter Jackson betonte ausdrücklich, dass es bei dem Urteil im Kern um einen Familienstreit und nicht um eine Entscheidung für oder gegen die Kältekonservierung gehe. Der Richter ließ offen, „ob die Kryonik-Konservierung wissenschaftlich gültig ist oder nicht“.

Die Körpertemperatur wird dabei auf minus 130 Grad heruntergefahren. Nach Angaben des Gerichts wird die bereits seit den 60er Jahren bekannte Methode ausschließlich in den USA und in Russland angewendet. Die Kosten würden rund 43.000 Euro betragen, was von den Eltern der Mutter aufgebracht worden sei, so das Urteil. Es ist allerdings völlig unberechenbar, ob und wie die Eingefrorenen irgendwann wiederbelebt werden könnten. (jha/dpa)