Frankfurt/Main. Bei einer mutmaßlichen Teufelsaustreibung in einem Frankfurter Hotel war eine Frau gestorben. Ihre Angehörigen stehen nun vor Gericht.

Im Prozess um eine tödliche Teufelsaustreibung in einem Frankfurter Hotel, haben der Notarzt und sein dreiköpfiges Rettungsteam als Zeugen geschildert, wie sie das Opfer in dem Hotelzimmer gefunden haben. Die Südkoreanerin sei am Vormittag des 5. Dezember 2015 „schon einige Zeit“ tot gewesen, habe mit dem Rücken auf dem Boden gelegen, ihr Gesicht vollständig von einem oder mehreren weißen Handtüchern fest umwickelt, sagte der Notarzt am Donnerstag vor dem Landgericht Frankfurt.

Die bekleidete Frau habe blaue Flecken im Gesicht und am Körper gehabt, berichteten der Notarzt, sein Rettungsassistent und die Besatzung des Rettungswagens übereinstimmend. Außerdem seien die Mundwinkel der 41-Jährigen eingerissen gewesen, ergänzte der Rettungsassistent.

Fünf Angehörige angeklagt

Um den Kopf der Toten hätten einige kleine Saftflaschen aus der Minibar in einem Halbkreis gestanden, berichteten die vier Zeugen. Warum, blieb unklar. Als der zu dem Noteinsatz gerufene Mediziner und sein Assistent das Hotel betraten, habe der Portier gleich von einer Teufelsaustreibung gesprochen. Dabei soll er sich auf einen Priester bezogen haben, der zuvor am Tatort war.

Fünf Angehörige der Getöteten sind in dem Verfahren angeklagt. Die 16 bis 45 Jahre alten Südkoreaner sollen ihr Opfer bei einem Exorzismus über Stunden zu Tode gequält haben. Ihnen wird gemeinschaftlicher Mord vorgeworfen. Unter den Angeklagten ist auch der Sohn der Toten. Weil zwei von ihnen noch jugendlich oder heranwachsend sind, verhandelt eine Jugendstrafkammer.

Ein Angeklagter sagte am Dienstag aus

Als einziger der Angeklagten hat bislang ein 22-Jähriger ausgesagt. Er ist der Sohn der 45 Jahre alten mitangeklagten Cousine des Opfers – und der zweitälteste Angeklagte. Er hatte über seine Verteidiger am Dienstag mitteilen lassen, keiner habe den Tod der 41-Jährigen gewollt oder damit gerechnet. Die Frau sei in der Nacht in dem Hotelzimmer in einer Art Rausch gewalttätig zu sich selbst geworden und habe sich dabei auch auf die Zunge gebissen. Ihre Angehörigen hätten sie nur beruhigen wollen, indem sie ihren Kopf festgehalten und ihr ein Tuch in den Mund gesteckt hätten.

Vom Tod ihrer Verwandten hätten die Angeklagten erst nach dem Notarzteinsatz erfahren, sagte die Anwältin des 22-Jährigen am Donnerstag für ihren Mandanten. Das Gesicht der Frau sei mit zwei Handtüchern bedeckt gewesen, Nase und Mund aber frei gewesen. Der Notarzt hatte indes gesagt, Mund und Nase seien auch bedeckt gewesen. (dpa)