Bonn. Ein Vater wollte sich die Uhrzeit der Geburt seines Sohnes tätowieren lassen. Dass der Tätowiererin ein Fehler unterlief, hat Folgen.

Für die Tätowierung einer falschen Uhrzeit muss eine Bonner Tätowiererin 1500 Euro Schadenersatz zahlen. Auf diesen Vergleich einigten sich die Parteien am Donnerstag vor dem Bonner Amtsgericht. Ein 26-jähriger Familienvater hatte sich auf seinem Handrücken ein Bild einer Taschenuhr mit der Geburtszeit seines Sohnes stechen lassen.

Doch statt um 11.14 Uhr, wie auf der Vorzeichnung abgesegnet, standen die Zeiger schließlich bei 11.09 Uhr. Der Anspruch des Kunden auf Schadenersatz sei berechtigt, befand das Gericht. Sein Einverständnis habe er nur für die gewünschte Tätowierung gegeben. Rechtlich sei das sogar eine Körperverletzung. Der Vergleich ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)