Berlin. Nutella – was ist das eigentlich? Das ist derzeit in den USA eine Streitfrage, die sogar die amerikanischen Behörden beschäftigt.

Die einen schmieren es sich morgens aufs Frühstücksbrot, die anderen geben es sonntags in den Kuchenteig. Und wieder andere essen es gleich Löffelweise aus dem Glas. Nutella-Freunde kennen viele Wege, die schokoladige Kalorienbombe zu genießen. In den USA will man es nun aber genau wissen, wie amerikanische Medien wie der TV-Sender CNN berichten.

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Ist Nutella ein Brotaufstrich oder aber ein Topping für den Nachtisch? Das will die amerikanische Food and Drug Administration, kurz FDA, zuständig für die Lebensmittelsicherheit in den USA, von den Verbrauchern wissen. Bis zum 3. Januar kann nun jeder US-Bürger per Post oder online bei der FDP seine Nutella-Vorlieben übermitteln.

Die Bürokratie verlangt nach Klarheit

Was das Ganze soll? Nun, hinter dem ungewöhnlichen Voting steckt ein bürokratischer Vorgang. Und der geht so: Die FDA hat nämlich vor einigen Monaten die Regularien für ihre Ernährungstabellen auf Lebensmitteln geändert. Dabei stufte die Behörde die Schokocreme aus Italien als Dessert-Topping ein – statt wie zuvor in die Kategorie „Honig, Marmeladen, Gelees“.

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Der Unterschied:die von der FDA angesetzten Portionsgrößen. Bei Nachtisch-Toppings sind laut FDA zwei Teelöffel eine Portion, bei Marmelade dagegen ist es bereits ein Teelöffel. Die Änderung hat zur Folge, dass auf dem Nutella-Etikett nun mehr die doppelte Menge an Fett, Zucker und Kalorien pro Portion ausgewiesen werden. Nun sollen die Bürger durch ihre Abstimmung entscheiden, ob es dabei bleibt.

Auch in Deutschland gab es Streit ums Etikett

Auch in Deutschland gab es schon einmal Probleme mit dem Etikett auf den Nutella-Gläsern. Hersteller Ferrero muss im Jahr 2011 das Etikett ändern. Die Vitamin- und Nährstoffangaben könnten Käufer in die Irre führen, befand damals das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main und gab damit dem Verbraucherzentrale Bundesverband Recht (Az.: 6 U 40/11).

In dem Streit ging es um die Tabelle auf der Rückseite des Glases, in der unter anderem der Anteil von Fett und Vitaminen als Prozentsatz des Tagesbedarfs angegeben ist. Das Gericht befand, die Tabelle könne den Verbraucher verwirren. Die Richter sprachen von einer Es handle sich also um eine „relevanten Irreführung“ der Kunden.