Limburg. An Heiligabend tötete der Angeklagte in Herborn einen Polizisten und verletzte dessen Kollegen. Nun soll er dafür lebenslang in Haft.

13 Messerstiche in 24 Sekunden: Ein 28 Jahre alter Angeklagter soll „unfassbar grausam“ und aus „abgrundtiefem Hass auf Polizisten“ zwei Beamte im mittelhessischen Herborn attackiert, den einen erstochen und den anderen schwer verletzt haben. Davon ist die Staatsanwaltschaft überzeugt, die am Montag vor dem Landgericht Limburg lebenslange Haft für den Angeklagten forderte – unter anderem wegen Mordes, versuchten Mordes sowie gefährlicher Körperverletzung.

Anklagevertreter Dominik Mies ging davon aus, dass der 28-Jährige bei der Tat an Heiligabend 2015 gezielt auf die beiden 46 und 47 Jahre alten Beamten eingestochen hat. Immer wieder habe die Klinge den Hals getroffen.

Gefahr für die Allgemeinheit

Mies beantragte zudem, die besondere Schwere der Schuld festzustellen, was eine Haftentlassung nach 15 Jahren ausschließen würde. Außerdem solle geprüft werden, ob Sicherungsverwahrung angeordnet werden kann. Der Angeklagte sei eine Gefahr für die Allgemeinheit.

Die Polizisten waren am Morgen des 24. Dezember zum Herborner Bahnhof gerufen worden, weil der Angeklagte zuvor in einem Regionalzug als Schwarzfahrer sowie als aggressiv aufgefallen war.

Kein Fehlverhalten der beiden Opfer

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft attackierte der 28-Jährige die Beamten voller „Brutalität und Intensität“. Die Polizisten brachen zusammen – der 46-Jährige feuerte noch Schüsse in Richtung des Angeklagten ab, ehe er starb. Der 28-Jährige wurde dadurch verletzt. „Meiner Ansicht nach hat er seinem Kollegen durch die Schüsse das Leben gerettet“, sagte Mies. Er sah auch keinerlei Fehlverhalten bei den Beamten. Sie hätten nicht gegen Handlungsempfehlungen eines Polizei-Leitfadens verstoßen.

Der Angeklagte will die Polizisten nicht wahrgenommen haben. Er sei auf sein Spiegelbild im Zugfenster konzentriert gewesen. Er habe einen Angriff von Rockern befürchtet und sich nur verteidigt.

Angeklagter hatte Tat im Vorfeld angekündigt

Für den Anklagevertreter war das „absolut unglaubhaft“, der Angeklagte habe die Polizisten sehr wohl erkannt – und töten wollen. Dafür spreche auch, dass er eine solche Tat im Vorfeld angekündigt und hinterher damit geprahlt habe. Ein weiterer Hinweis sei eine polizistenfeindliche Tätowierung, die er trage.

Der Vertreter der Nebenklage forderte ebenfalls eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten. Er erinnerte auch an die schwierige Situation der Angehörigen des getöteten Beamten, der vier Kinder hinterlässt: „Weihnachten wird immer der Todestag ihres Vaters sein“, sagte Jochen Hentschel.

Täter stand zur Tatzeit unter Bewährung

Nach dem Willen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage soll der Angeklagte wegen Mordes, versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie Erschleichung von Leistungen verurteilt werden.

Aus Sicht der Anklage beging der 28-Jährige den Mord aus niedrigen Beweggründen – Hass auf Polizisten – sowie aus Verdeckungsabsicht, um das Schwarzfahren zu vertuschen. Der wegen mehrerer Gewaltdelikte vorbestrafte Angeklagte stand zur Tatzeit unter Bewährung.

Urteil soll am 14. November fallen

Der Prozess wird Dienstag kommender Woche (8. November) mit dem Plädoyer der Verteidigung fortgesetzt. Das Urteil wird voraussichtlich am 14. November gesprochen, rund fünf Monate nach Beginn des Prozesses. (dpa)