Berlin. Die Verbraucherzentrale hatte „Pokémon Go“-Entwickler Niantic für dessen Datenschutzpolitik abgemahnt. Jetzt hat die Firma reagiert.

Gute Nachrichten für „Pokémon Go“-Spieler: Game-Entwickler Niantic will seine Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien bis zum Jahresende in 15 Punkten nachbessern. Das teilt der Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbv) mit, der das Unternehmen Mitte Juli abgemahnt hatte, weil dessen Regelungen gegen deutsches Recht verstoßen.

In der Datenschutzerklärung fanden sich bislang etwa schwer verständliche oder zu weitreichende Einwilligungserklärungen. So konnten personenbezogene Daten nach Ermessen des Spielentwicklers an unbeteiligte Dritte weitergegeben werden.

Dienste einstellen ohne Rückerstattung von Geld

Niantic habe nun zu allen beanstandeten Klauseln eine Unterlassungserklärung abgegeben, so der vzbv weiter. Bis zur Nachbesserung dürfe sich der Entwickler auch nicht mehr auf die beanstandeten Klauseln berufen.

Darin hatte sich der Entwickler etwa auch vorbehalten, den mit dem Spieler geschlossenen Vertrag jederzeit abzuändern oder Dienste ganz einzustellen – ohne jede Rückerstattung von Geld, das etwa in In-App-Käufe geflossen ist. Ebenso kritisch: Die Nutzungsbedingungen, für die kalifornisches Recht gelten soll, enthielten auch weitreichende Haftungs- und Gewährleistungsausschlüsse. (dpa)