München. Eine Porno-Darstellerin produziert aus ihrer Wohnung heraus Filme. Doch nicht der Inhalt, sondern das Baurecht führen zu einem Ende.

Das Verwaltungsgericht München hat einer 24-jährigen Porno-Darstellerin untersagt, aus ihrer eigenen Wohnung Strip-Videos zu senden. Unter dem Namen „Natalie Hot“ hatte sich die Frau aus dem Dorf Ampfing bisher in Internetvideos präsentiert.

Nach der mündlichen Verhandlung vom Vortag teilte das Verwaltungsgericht München am Donnerstag mit, dass die 24-Jährige ihre Arbeit aufgeben muss, weil „die Tätigkeit in nicht unerheblichem zeitlichen Umfang stattfindet und dem am Wohnort angemeldeten Gewerbe der Klägerin, also der dauerhaften und regelmäßigen Erwerbstätigkeit, dient“. Für das Gebiet, in dem die Wohnung liegt, sieht das Baurecht aber nur eine Wohnnutzung und kein Gewerbe vor.

Nutzungsänderung auch spontan nicht erteilt

Die Beteuerungen der Frau sowie ihres Ehemanns und Managers, aus vergangenem Fehlverhalten lernen zu wollen, überzeugte das Gericht nicht. Auch mit einem diskreteren Auftreten gebe es eine „gewisse Außenwirkung“, was nicht mehr in den Rahmen einer zulässigen Wohnnutzung falle.

Die Webcam-Darstellerin Natalie Hot und ihr Mann denken über einen Umzug nach.
Die Webcam-Darstellerin Natalie Hot und ihr Mann denken über einen Umzug nach. © dpa | Matthias Balk

Das Landratsamt Mühldorf am Inn hatte zuvor eine beantragte Nutzungsänderung abgelehnt und der Frau zudem unter Androhung eines Zwangsgeldes von 2000 Euro untersagt, in dem Mietshaus eine gewerbliche Tätigkeit auszuüben. Dagegen war die 24-Jährige nun vor Gericht gezogen. Auch vor Gericht wollte die Frau eine Nutzungsänderung durchsetzen, doch dieser wurde nicht genehmigt. Erteilte Ausnahmen für einige andere Gewerbetreibende in dem Wohngebiet seien mit dem Fall nicht vergleichbar.

Paar denkt an Umzug nach Mallorca

Der Ehemann der Klägerin sagte der Deutschen Presse-Agentur, sie werde Einspruch einlegen, um Zeit zu gewinnen. Allerdings sei der Gang bis vors Bundesverwaltungsgericht voraussichtlich zu kostspielig. Stattdessen will das Paar wohl wegziehen – nach Mallorca. „Wenn der bayerische Staat uns nicht haben will, bekommt er auch unsere Steuern nicht“, sagte Christian Lehle. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)