Berlin. Jan Böhmermann hat auf YouTube Stellung zu seiner „Schmähkritik“ bezogen. Er verteidigte unter anderem die Kunst- und Meinungsfreiheit.

Jetzt hat sich auch Jan Böhmermann zur Einstellung des Verfahrens wegen seiner „Schmähkritik“ gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan geäußert. In einem Video auf YouTube erklärte der Moderator und Satiriker, dass man sich in Deutschland bei Kunst- und Meinungsfreiheit sicher fühlen müsse. „Politik, die Kunst- und Meinungsfreiheit offensiv verteidigt, kann jeden noch so geschmacklosen Witz souverän weglachen.“

Er kritisiert damit den Umgang mit der Meinungsfreiheit in der Türkei scharf. „Während Sie dieses Video sehen, sitzen in der Türkei Menschen in Haft ohne Chance auf einen fairen Prozess, weil sie sich kritisch mit ihrem Land auseinandergesetzt haben, öffentlich oder in einem großen Kreis eine andere Meinung vertreten haben als erlaubt“, sagte Böhmermann.

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„Es geht im Kern um einen Witz“

Er freue sich, dass die Staatsanwaltschaft Mainz festgestellt habe, dass er „ein unseriöser Quatschvogel“ sei, „der beruflich Blödsinn macht.“ Das Gedicht sei kein Versehen gewesen, sondern sei in der Redaktion der Sendung mit mehreren Tagen Vorlauf „genau so“ geplant gewesen. „Es steht vorerst amtlich fest: Es geht im Kern um einen Witz“, sagte Böhmermann weiter.

„Wenn ein Witz eine Staatskrise auslöst, ist das nicht des Problem des Witzes, sondern des Staates“, sagte der Moderator. „Ich stehe zu 100 Prozent hinter meinem Sender ZDF.“

Nutzer können Böhmermann Fragen stellen

In der inszenierten Pressekonferenz kündigte Böhmermann weiter an, zehn am meisten gelikte Nutzer-Fragen, die bis Mitternacht (5. Oktober) eingegangen sind, zu beantworten.

Am Dienstag hatte der Satiriker nach Bekanntwerden der Entscheidung der Mainzer Strafverfolger angekündigt, „persönlich ausführlich Stellung nehmen“ zu wollen.

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Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein

Die Staatsanwaltschaft Mainz hatte am Dienstag erklärt, Böhmermann seien keine strafbaren Handlungen nachzuweisen. Der Moderator hatte das Gedicht über Erdogan Ende März in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ vorgetragen und wurde deshalb vom türkischen Präsidenten wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts angezeigt.

Nach Einschätzung der Strafverfolger ist nicht sicher, ob Böhmermann Erdogan vorsätzlich beleidigt hat. Auch sei fraglich, ob es überhaupt eine Beleidigung war – dazu sei „die Äußerung eines herabwürdigenden persönlichen Werturteils über einen Dritten“ nötig.

Erdogan-Klage wird in Hamburg verhandelt

Nach eigenen Angaben wollte Böhmermann den Unterschied zwischen erlaubter Satire und verbotener Schmähkritik aufzeigen. Der Text handelt unter anderem von Sex mit Tieren und Kinderpornografie und transportiert außerdem Klischees über Türken. Gänzlich aufatmen kann der Satiriker allerdings nicht: Am 2. November kommt eine Zivilklage Erdogans gegen Böhmermann in Hamburg vor Gericht. (bekö/epd/dpa)