Wiesbaden. 20.800 Mal haben Ämter 2015 festgestellt, dass Kinder von Vernachlässigung oder Misshandlung bedroht waren – deutlich öfter als 2014.

Behörden schreiten häufiger ein, um Gefahren für Kinder in ihren Familien durch Vernachlässigung oder Misshandlungen abzuwenden. Wie das Statistische Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden mitteilte, bearbeiteten die Jugendämter im vergangenen Jahr rund 129.000 Verfahren, um die Gefährdung eines Kindeswohls zu prüfen. Das sei ein Anstieg um 4,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Eine akute Gefahr für die Kinder wurde in 20.800 Fällen festgestellt, was einem Plus von 11,7 Prozent entspricht. Bei knapp 24.200 Verfahren konnte eine Gefährdung des Kindes nicht ausgeschlossen werden. In rund 43.200 Fällen kamen die Fachleute des Jugendamtes zu dem Ergebnis, dass zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber ein weiterer Unterstützungsbedarf vorlag. In fast ebenso vielen Fällen (41.300) wurden weder eine Kindeswohlgefährdung noch weiterer Hilfebedarf festgestellt.

Die meisten Hinweise kommen von Polizei und Gerichten

Die meisten Kinder, bei denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung vorlag, wiesen Anzeichen von Vernachlässigung auf (63,7 Prozent). In 27 Prozent der Fälle gab es Belege für eine psychische Misshandlung festgestellt. Etwas weniger häufig (23,1 Prozent) wiesen die Kinder Anzeichen für körperliche Misshandlung auf. Sexuelle Gewalt wurde in 4,4 Prozent der Fälle von Kindeswohlgefährdung festgestellt.

Beinahe jedes vierte Kind (23,4 Prozent), für das ein Verfahren bearbeitet wurde, hatte das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet. Am häufigsten machten Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft das Jugendamt auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung aufmerksam, und zwar bei 21,7 Prozent der Verfahren. Bei 12,2 Prozent waren es Bekannte oder Nachbarn, bei 12,4 Prozent kamen die Hinweise von Schulen oder Kindertageseinrichtungen. Gut jeden zehnten Hinweis (10,9 Prozent) erhielten die Jugendämter anonym. (epd)