München/Ampfing. Darf Natalie Hot in ihrer bayerischen Wohnung einen Sex-Chat betreiben? Nachbarn sind empört, nun soll das Münchner Landgericht klären.

Wenn sich eine Porno-Darstellerin zu Hause vor der Kamera für das Internet auszieht – ist das dann Homeoffice? Mit dieser Frage muss sich das Verwaltungsgericht München an diesem Mittwoch befassen. Porno-Star Natalie Hot zieht vor Gericht, weil sie in ihrem Haus im oberbayerischen Ampfing nicht mehr als Webcam-Girl arbeiten darf.

Das Landratsamt Mühldorf am Inn hat ihr das verboten mit der Begründung, sie lebe in einem Wohngebiet und der Bebauungsplan sehe kein Gewerbe vor. Um einen „Telearbeitsplatz“ – also Homeoffice – handelt sich das Chat-Zimmer nach Auffassung der Behörde auch nicht, weil die 24-Jährige mit ihrer Tätigkeit „Außenwirkung entfaltet“. Dagegen wehrt sich die junge Frau nun vor Gericht. Nachbarn hatten sich über ihre Arbeit beschwert. (dpa)