Düsseldorf. Kommt es doch noch zu einem Loveparade-Prozess? Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf jedenfalls unterstützt nun dieses Vorhaben.

Die Duisburger Staatsanwaltschaft ist bei ihrem Vorgehen gegen die Entscheidung des hiesigen Landgerichts, kein Hauptverfahren zum Loveparade-Unglück zu eröffnen, einen Schritt weiter gekommen. Wie die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf als Aufsichtsbehörde der Duisburger Ermittler am Donnerstagmorgen mitteilt, unterstützt sie das Anliegen ihrer Kollegen aus der Nachbarstadt.

„Der umfassenden und überzeugenden Beschwerdebegründung der Staatsanwaltschaft Duisburg ist die Generalstaatsanwaltschaft nach eingehender Prüfung uneingeschränkt beigetreten“, heißt es in der Mitteilung. Die Generalstaatsanwaltschaft habe die umfassenden Ermittlungsakten inzwischen dem zuständigen Strafsenat beim Oberlandesgericht Düsseldorf vorgelegt. Der muss letztendlich darüber urteilen, ob die sofortigen Beschwerden der Staatsanwaltschaft Duisburg und von rund 40 verschiedenen Nebenklägern gegen den Beschluss des Landgerichts Duisburg vom 30. März 2016 berechtigt sind.

OLG steht vor einem gewaltigen Aktenberg

Das Landgericht hatte damals die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen zehn Angeschuldigte wegen fahrlässiger Tötung und anderer Vorwürfe gemäß Paragraf 204 Absatz 1 der Strafprozessordnung „aus tatsächlichen Gründen“ abgelehnt, wie es juristisch heißt. Dass die Akten der Staatsanwaltschaft zunächst der Generalstaatsanwaltschaft vorgelegt werden, ist keine Besonderheit dieses Verfahrens, sondern der gängige Rechtsweg. Dabei wird auch geprüft, ob die Beschwerde Aussicht auf Erfolg hat. In diesem Fall werde das bejaht.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat ebenfalls am Donnerstag bestätigt, dass die Beschwerde gegen die Nicht-Eröffnung des Strafverfahrens eingegangen ist. Für die Entscheidung darüber 2. Strafsenat unter Leitung des Vorsitzenden Richters Berthold Klein zuständig. Die Verfahrensakten umfassen laut Oberlandesgericht die rund 750-seitige Beschwerdebegründung der Staatsanwaltschaft, den rund 460 Seiten umfassenden Nichteröffnungsbeschluss, die zugrundeliegende 556 Seiten umfassende Anklageschrift, rund 45.000 Blatt Ermittlungsakten sowie circa 700 DIN A-4-Ordner Sonderbände nebst rund 1000 Stunden Videosequenzen.

Mehrere Klagen beim Landgericht

Da den Angeschuldigten zunächst eine angemessene Frist zur Stellungnahme zu den Beschwerdebegründungen der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger einzuräumen ist, wird die Bearbeitung der Beschwerden voraussichtlich mehrere Monate in Anspruch nehmen. Entschieden wird nach Aktenlage, also ohne Hauptverhandlung. Die Entscheidung des Senats ist abschließend. Gegen sie steht kein weiteres Rechtsmittel zur Verfügung.

Bei der Loveparade waren vor sechs Jahren 21 Menschen ums Leben gekommen. Seitdem dauert der Streit um die juristische Aufarbeitung an. Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat inzwischen weitere Gutachten in Auftrag gegeben. Das Landgericht musste sich bereits mit mehreren Zivilklagen auseinandersetzen. In einer Petition auf der Internet-Seite chance.org haben sich über 365.000 Menschen dafür ausgesprochen, dass es doch noch zu einem Strafprozess kommt.