Frankfurt/Main. Ein Staatsanwalt aus Gießen wurde von den eigenen Kollegen angeklagt. Vor Gericht zeigte sich, wie lang seine Strafakte wirklich ist.

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat einen 38-jährigen Staatsanwalt nach einer Reihe von Straftaten am Montag zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der Mann muss zudem 8000 Euro an eine Polizeistiftung zahlen.

Das Gericht ging in seinem Urteil vom Montag unter anderem von Amtsmissbrauch, Beleidigung, Körperverletzung und einem Missbrauch des Notrufs aus.

Während Verkehrskontrolle Polizisten angegriffen

Der seit knapp einem Jahr vom Dienst bei der Staatsanwaltschaft in Gießen suspendierte Jurist hatte unter anderem einen Polizisten geschlagen. Der Mann war in Gießen als Beifahrer in eine Polizeikontrolle geraten. Stark alkoholisiert hatte er einen Beamten beleidigt und dann angegriffen.

Der Staatsanwalt hatte zudem einen Briefkopf der Behörde in Gießen missbraucht, um die Frau eines Freundes einzuschüchtern. In dem Schreiben hatte er die Herausgabe einer Skiausrüstung von der Frau gefordert, die zu diesem Zeitpunkt bereits getrennt von ihrem Mann lebte. Die Frau – selbst Juristin – hatte Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den 38-Jährigen eingelegt und den Mann angezeigt. Mit einer Einzelstrafe von sechs Monaten wog diese als versuchte Nötigung im Zusammenwirken mit Amtsmissbrauch gewertete Tat von allen vieren am schwersten.

Berufliches mit Privatem vermischt

„Immer wieder haben sie den Staatsanwalt heraushängen lassen, haben Berufliches und Privates miteinander vermischt“, sagte die Amtsrichterin am Montag mit Blick auf den Angeklagten. „Mit ihrem Beruf und der Berufsbezeichnung bauten Sie ihr Ego auf.“

Der Staatsanwalt hatte zudem während eines Streits mit Türstehern einer Frankfurter Diskothek nach Auffassung des Gerichts ohne Not die Polizei gerufen.

Disziplinarverfahren läuft weiter

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von 13 Monaten beantragt, die das Ende der Beamtenlaufbahn für den Angeklagten zur Folge gehabt hätte. Sollte die zehnmonatige Strafe rechtskräftig werden, wird das laufende Disziplinarverfahren gegen ihn mit ungewissem Ausgang fortgeführt. Ob die Staatsanwaltschaft in die nächste Instanz geht, war zunächst noch nicht klar. (dpa)