Köln/Berlin. „Gewaltverherrlichend“ und „verrohend“: Wegen dieser Einstufung steht ein Album von Bushido auf dem Index. Da bleibt vorerst auch so.

Das Verwaltungsgericht Köln hat die Indizierung eines Bushido-Albums durch die Bundesprüfstelle als gerechtfertigt eingestuft. Die Bonner Behörde hatte das 2014 erschienene Album „Sonny Black“ des Rappers auf die Liste der jugendgefährdenden Medien gesetzt. Die Prüfstelle stufte die Liedtexte als verrohend, gewaltverherrlichend und diskriminierend ein. Dagegen klagte Bushido.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage am Freitag jedoch ab. Bushido, der nicht selbst im Gericht erschien, kann gegen die Entscheidung Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen. (dpa)