Den Haag. 2012 hat eine Dschihadistenmiliz Weltkulturerbe in Timbuktu zerstört. Jetzt wird einem Rebellenführer in Den Haag der Prozess gemacht.

Zum Auftakt des ersten Prozesses zur Zerstörung von Weltkulturerbe hat der Angeklagte ein Schuldbekenntnis abgelegt. Er sei für die Vernichtung der von der Unesco geschützten Bauwerke in Timbuktu in Mali verantwortlich, gab der mutmaßliche Dschihadist Al Faqi al Mahdi am Montag vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag an. „Ich bereue meine Tat und bitte um Vergebung“, sagte der etwa 40 Jahre alte ehemalige Rebellenführer.

Al-Mahdi war den Anklägern in Den Haag zufolge Mitglied der mit Al-Kaida verbündeten islamistischen Miliz Ansar Dine. In Timbuktu organisierte er 2012 die Zerstörung von neun Mausoleen und einer Moschee. Neun der heiligen Stätten waren Teil des Weltkulturerbes der Unesco. Die Stadt am südlichen Rand der Sahara war im 15. und 16. Jahrhundert ein Zentrum des Islam.

Dieses undatierte UN-Foto zeigt das Minarett einer Moschee, die aus Lehm gebaut und von Islamisten 2012 zerstört wurde. Sie wurde mittlerweile wieder aufgebaut.
Dieses undatierte UN-Foto zeigt das Minarett einer Moschee, die aus Lehm gebaut und von Islamisten 2012 zerstört wurde. Sie wurde mittlerweile wieder aufgebaut. © dpa | Un Photo / Evan Schneider

Al-Mahdi bedauert seine Tat

Unmittelbar zum Prozessauftakt in Den Haag plädierte Al-Mahdi auf schuldig und las eine Erklärung vor. Er bedaure, was er der Bevölkerung Timbuktus, dem malischen Volk und der Weltgemeinschaft allgemein angetan habe, sagte er: „Dies war das erste und letzte Verbrechen, das ich begangen habe.“ Man solle ihn als verlorenen Sohn betrachten, der vom Weg abgekommen sei, sagte Al-Mahdi.

Es war das erste Mal, dass sich ein Angeklagter vor dem Internationalen Strafgerichtshof schuldig bekannte. Sollten die Richter das Schuldbekenntnis akzeptieren, sollen in einigen Monaten das Urteil und das Strafmaß verkündet werden. Schon vor der Verhandlung hatte die Anklage in einer Übereinkunft mit der Verteidigung eine Strafe zwischen neun und elf Jahren Haft vorgeschlagen.

Verwüstung von Kulturgütern ist schweres Verbrechen

Chefanklägerin Fatou Bensouda betonte, bei der Verwüstung von Kulturgütern handle es sich um ein schweres Verbrechen, das eine entsprechende Bestrafung erfordere. Al-Mahdi habe mit seinen Taten das Erbe Afrikas und der ganzen Welt verletzt. Erica Bussey von der Menschenrechtsorganisation Amnesty International sagte, Angriffe auf religiöse und historische Monumente könnten lokalen Gemeinschaften großen Schaden zufügen. Gleichzeitig dürften jedoch die anderen Verbrechen nicht vergessen werden, die während der Besetzung Timbuktus durch die Islamisten an der Bevölkerung begangen wurden.

Gegen Al-Mahdi hat der Strafgerichtshof das erste Mal Anklage wegen der Verwüstung von Kulturgütern erhoben, was als Kriegsverbrechen gilt. Das Gericht in Den Haag verfolgt Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Seit der Eröffnung des Gerichts 2002 wurden vier Urteile gesprochen, darunter waren drei Verurteilungen. Die Höchststrafe, die die Richter in Den Haag verhängen können, sind 30 Jahre Haft und in Ausnahmefällen lebenslang. (bk/epd/dpa)