Stockholm. Die Vergewaltigungs-Vorwürfe sind aus dem Jahr 2010. Erst jetzt können die Ermittler Wikileaks-Gründer Julian Assange dazu verhören.

Nach langem Tauziehen dürfen schwedische Staatsanwälte den Wikileaks-Gründer Julian Assange in Ecuadors Botschaft in London zu einem Vergewaltigungsvorwurf befragen. Die ecuadorianischen Behörden hätten einem Verhör zu dem Vorwurf aus dem Jahr 2010 zugestimmt, sagte eine Sprecherin der Anklage am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur.

Weitere Vorwürfe sexueller Belästigung gegen den Australier waren im vergangenen Sommer verjährt. Ein Datum für das Verhör solle bestimmt werden, sobald Chefanklägerin Marianne Ny aus dem Urlaub zurückgekehrt sei, hieß es. Assange bestreitet die Vorwürfe.

Assange lebt seit über vier Jahren in der Botschaft, um sich der Auslieferung nach Schweden zu entziehen. Vor allem aber befürchtet der Australier nach eigenen Angaben, von dort aus in die USA ausgeliefert zu werden, wo ihm eine Verurteilung für die Enthüllungen seiner Plattform Wikileaks droht.

Schweden fordern seit über einem Jahr ein Verhör

Der lange Botschaftsaufenthalt soll dem Wikileaks-Gründer körperlich geschadet haben.
Der lange Botschaftsaufenthalt soll dem Wikileaks-Gründer körperlich geschadet haben. © dpa | Facundo Arrizabalaga

Um das Verhör hatten die Schweden sich nach eigenen Angaben seit über einem Jahr bemüht. Im Dezember 2015 hatte das Land ein Abkommen mit Ecuador vereinbart, das den Weg für eine Befragung Assanges durch schwedische Ermittler freigemacht hatte. Einen ersten Antrag der Schweden auf eine Befragung Assanges hatte Ecuador aus formalen Gründen abgelehnt. Darauf hatte Anklägerin Ny im März einen neuen Antrag gestellt, der nun genehmigt wurde.

„Die Regierung von Ecuador hat seit über vier Jahren seine Zusammenarbeit in Bezug auf das Ermöglichen eines Verhörs von Julian Assange in der ecuadorianischen Botschaft in London angeboten“, hieß es laut der Nachrichtenagentur PA in einer Stellungnahme aus Ecuador.

Die Anwälte des 45-Jährigen haben bereits mehrere Anläufe unternommen, den Haftbefehl aufheben zu lassen, waren damit aber immer gescheitert. Zuletzt hatten sie es im Frühjahr versucht, nachdem eine Expertengruppe des UN-Menschenrechtsrates die jahrelange Botschaftszuflucht des Wikileaks-Gründers als eine Form von unrechtmäßiger Haft eingestuft hatte. Nach Angaben seiner Anwälte hat der Botschaftsaufenthalt Assange außerdem gesundheitlich geschadet. Er müsse zum Zahnarzt und habe Schulterbeschwerden. (dpa)