Berlin. „Pokémon Go“ ist ein Hit. So viele Menschen begeistert das Handyspiel, dass sich US-Abgeordnete um den mobilen Datenverbrauch fürchten.
An bizarren Meldungen zum neuen Handyspiel „Pokémon Go“ besteht wahrlich kein Mangel. Auf der Suche nach den virtuellen Monstern in der realen Umgebung finden Pokémon-Jäger eine Leiche in einem Abwasserkanal, überraschen Pärchen im Park beim Sex und werden von gewieften Ganoven mithilfe des Spiels ausgeraubt. Etwas kurios ist auch die Anfrage von US-Kongressabgeordneten an den Pokémon-Spielehersteller Niantic. So viele Menschen spielen mit bei der Monstersuche, dass sich die Mitglieder des Energie-und-Handel-Komitees genötigt fühlten, den Niantic-Chef John Hanke zum mobilen Datenverbrauch der App zu kontaktieren.
In einem Brief vom 19. Juli 2016 stellen die Abgeordneten fest, dass „Pokémon Go“ das erfolgreichste mobile Online-Spiel der US-Geschichte ist – mit 7,5 Millionen Downloads in Amerika allein in einer Woche. Und die Nutzer verbrächten deutlich mehr Zeit mit der Spiele-App als üblich – durchschnittlich 43 Minuten am Tag. Dagegen seien die Nutzer von WhatsApp täglich lediglich 30 Minuten mit der Anwendung beschäftigt, die von Instagram 25 Minuten und von Snapchat 22 Minuten.
Pro Stunde 10 bis 20 Megabyte
Sorgen macht den Abgeordneten, dass „Pokémon Go“ die Nutzer teuer zu stehen kommt, wenn diese durch das viele Spielen die übliche Menge an mobilen Daten erschöpfen. Denn pro Stunde ziehe das Spiel etwa 10 bis 20 Megabyte. Im Monat könne sich das dann auf zwei Gigabyte summieren. Deshalb wollten die Abgeordneten wissen: 1) Wie minimiert Niantic den Datenkonsum der „Pokémon Go“-Spieler? 2) Arbeitet Niantic mit den Telefonanbietern zusammen, um überhöhte Kosten für die Spieler zu vermeiden? 3) Warnt das Unternehmen vor dem überhöhten Datenkonsum des Spiels?
Eine Antwort von Niantic auf die Anfrage der Abgeordneten ist bisher nicht bekannt. Allerdings hat der Telefonanbieter T-Mobile seinen Kunden kürzlich angeboten, ihnen den Verbrauch mobiler Daten durch “Pokémon Go“ nicht in Rechnung zu stellen – zumindest bis August 2017.