Berlin. Ob in der Politik oder im Job – wer Lebenslauf oder Bewerbungsunterlagen fälscht, muss mit Konsequenzen rechnen. Das kann teuer werden.

Die Essener SPD-Bundestagsabgeordnete Petra Hinz steht mit ihrem gefälschten Lebenslauf nicht allein. Immer wieder sorgen Fälle für Furore, bei denen sich mit einer aufpolierten Vita Jobs erschleichen, die ihnen sonst womöglich verwehrt geblieben wären.

Ein bisschen Aufhübschen kann vielleicht noch als Kavaliersdelikt durchgehen – etwa wenn aus der dreimonatigen Tramp-Tour durch Australien im Bewerbungsbogen ein „Studienaufenthalt“ wird. Generell gilt aber: Wer seine Bewerbungsunterlagen mit Falschangaben aufpoliert und dabei ertappt wird, riskiert den Job und eine Verurteilung. Die Kündigung erfolgt dann meist fristlos, auch der Ablauf der Probezeit bietet dann keinen Schutz mehr. Denn dass die bei der Bewerbung angegebenen Angaben der Wahrheit entsprechen, bestätigt der Bewerber auch durch Datum, Ortsangabe und seine Unterschrift, mit denen der Lebenslauf versehen wird.

Nicht wenige Fälle zeigen allerdings, dass Arbeitgeber oft gar nicht so genau hinsehen oder gar nachforschen, ob die ihnen präsentierten Bewerbungsunterlagen auch den Tatsachen entsprechen. „Der Fall Hinz zeigt eindrücklich, dass es in Deutschland viel zu einfach ist, seinen Arbeitgeber und die Öffentlichkeit zu täuschen, was die eigenen Qualifikationen und Lebenslaufstationen angeht“, sagt Sebastian Okada, Leiter für Ermittlungen und Prävention von Wirtschaftskriminalität beim Sicherheitsunternehmen Corporate Trust. Studien zu dem Thema kämen zu dem Ergebnis, dass rund 20 bis 30 Prozent von Lebensläufen einzelne falsche Angaben enthielten. Dies sei nur möglich, „weil hierzulande zu wenig Verifizierungen stattfinden“.

Arzt ohne Zulassung operierte Klinik-Patienten

Eine Reihe spektakulärer Fälle scheinen dem Experten Recht zu geben. Für Aufsehen sorgte erst kürzlich ein besonders dreister Fall im nordrhein-westfälischen Düren. Dort hatte ein Mann jahrelang ohne abgeschlossenes Medizinstudium im Krankenhaus als Assistenzarzt gearbeitet – und sogar Patienten operiert. Der 41-Jährige galt als erfahrener Arzt, der neben seiner Arbeit in Düren viele Lehrgänge und Weiterbildungen absolviert habe. Zudem hatte er tatsächlich bis kurz vor dem Examen Medizin studiert, ihm fehlten lediglich zwei Scheine, in Hygiene und Ethik. Die fälschte er, um möglichst schnell mit dem Studium fertig zu werden. Als der Schwindel aufflog, musste er sich exmatrikulieren.

Gleichwohl machte der Mann mit seiner Lügerei weiter – und fälschte auch die Urkunde, die sein angebliches Examen bestätigte. Damit erschwindelte er sich eine Approbationsurkunde, also die Zulassung zum Arztberuf. Mit dem „Dokument“ wiederum bewarb er sich erfolgreich zunächst bei einer Kölner Klinik, danach in Düren. Dort arbeitete er sechs Jahre lang, bis der Betrug aufflog. Während dieser Zeit hatte er den Facharzt für Chirurgie gemacht – erneut unter Vorlage einer gefälschten Urkunde. Jetzt verurteilte ihn das Dürener Amtsgericht zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung.

Lehrerin fälschte Examenszeugnisse

Im Juni vergangenen Jahres wurde eine Lehrerin vom Amtsgericht Kiel zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Sie hatte jahrzehntelang in vier Bundesländern unterrichtet – mit gefälschten Abschlüssen und Urkunden. Als der Schwindel aufflog, gab die aus Wismar stammende Frau zu, aus Angst vor drohender Arbeitslosigkeit mehr als 20 amtliche Stempel gefälscht zu haben. So räumte die Angeklagte vor Gericht ein, Examenszeugnisse gefälscht zu haben, denen zufolge sie Prüfungen an einer Universität in Nordrhein-Westfalen absolviert hatte. Sogar eine Promotion hatte sie vorgetäuscht. Und auch das Abiturzeugnis war offenbar nicht echt.

Schweißer polierte seine Prüfungsnote auf

Auch ein Industrieschweißer, der seine Stelle in einem Autobetrieb mit gefälschten Unterlagen bekommen hatte, musste vor Gericht. Mit seinen echten Noten wäre der Mann beim Bewerbungsgespräch durchgefallen. Kurzerhand hatte er deshalb die Note seiner schriftlichen Prüfung von „ausreichend“ auf „befriedigend“ geändert, die der praktischen Prüfung von „befriedigend“ auf „gut“. Als sein Chef nach mehr als acht Jahren den Fake entdeckte, erhielt der Mitarbeiter die Kündigung aufgrund arglistiger Täuschung – zu Recht, wie das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg urteilte. (Urteil vom 13. Oktober 2006, Az. 5 Sa 25/06).

Falsches Diplom in der Bewerbungsmappe

Ähnlicher Fall: Ein Bewerber auf eine Stelle bei einer Berufsgenossenschaft fügte seinen Unterlagen gefälschte Diplomzeugnisse bei, weil der Arbeitgeber ein abgeschlossenes Studium erwartete. Nach fünf Jahren flog der Schwindel auf, dem Mann wurde gekündigt. Für das Landesarbeitsgericht in Nürnberg wog die arglistige Täuschung schwerer als die kontinuierlich gute Arbeitsleistung (Urteil vom 24. August 2005, Az. 9 Sa 400/05).

Jurist musste Schwindel teuer bezahlen

Manchmal kann eine Fälschung auch richtig teuer werden. Ein Jurist erhielt – offenbar wegen seiner schlechten Examensnote – immer wieder Absagen auf seine Bewerbungen. Das ging so lange, bis der Mann seine Note von „ausreichend“ auf „voll befriedigend“ polierte – bei Juristen kommt das einem Prädikatsexamen gleich. Eine renommierte Kanzlei stellte ihn darauf ein – mit einem Bruttogehalt von 100.000 Euro. Als der Kanzlei jedoch nach einigen Monaten seine schlechte Arbeit auffiel, wurde man misstrauisch und fragte beim Prüfungsamt nach. Folge: Der Arbeitsvertrag wurde aufgehoben, der Jurist zur Rückzahlung von 75.000 Euro Gehalt verpflichtet.

Dabei blieb es aber nicht – denn der gefeuerte Jurist ließ nicht locker: Mit dem gefälschten Zeugnis bewarb sich der Mann erneut, diesmal als Leiter des Personalamts bei einer Stadtverwaltung. Auch hier flog der Schwindel auf. Das Amtsgericht Düsseldorf verurteilte den Angeklagten wegen Betrugs zu zehn Monaten Haft auf Bewährung (Urteil vom 7. Dezember 2010, Az. 114 Ds 20 Js 1798/10 190/10). (mit dpa)