Köln. Bisher wurden Täter der Kölner Silvesternacht wegen Diebstahl und Ähnlichem verurteilt. Nun gab es erste Strafen wegen Sexualdelikten.

Erstmals ist ein Täter aus der Kölner Silvesternacht wegen eines Sexualdelikts verurteilt worden. Das Amtsgericht Köln sprach am Donnerstag einen 21 Jahre alten Iraker wegen sexueller Nötigung schuldig und verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung nach Jugendstrafrecht.

Ihm war vorgeworfen worden, eine Frau in der Silvesternacht an sich herangezogen, sie geküsst und im Gesicht abgeleckt zu haben. Das Opfer war zudem von mehreren Männern umringt worden. Ein 26 Jahre alter Algerier wurde wegen Beihilfe zur sexuellen Nötigung und versuchter Nötigung zu der gleichen Strafe verurteilt.

Im Zusammenhang mit den massenhaften Übergriffen in der Nacht hat es schon mehrere Urteile gegeben – bis zum jüngsten Prozess hatten sich diese aber auf Diebstahl, Hehlerei und Ähnliches bezogen. (dpa)