Minden. Das Amtsgericht Minden hat das Verfahren zum Tod von Fußballer Junior Malanda eingestellt. Der Angeklagte sei schon bestraft genug.

Im Prozess um den Unfalltod des belgischen Fußballers Junior Malanda hat das Amtsgericht Minden das Verfahren gegen den Fahrer des Wagens gegen eine Geldauflage von 4000 Euro eingestellt. Der 21-Jährige hatte am Steuer des Fahrzeugs gesessen, das im Januar 2015 auf der Autobahn 2 von der Fahrbahn abgekommen war. Malanda war den Ermittlungen zufolge aus dem Auto geschleudert worden.

Der Angeklagte, der ein Freund Malandas war und in der 2. Liga in Portugal sein Geld verdient, gab am Montag vor Gericht zu, auf regennasser Fahrbahn zu schnell gefahren zu sein. Ein Gutachten hatte das bestätigt, allerdings den Vorwurf des Rasens auf der Autobahn verneint. Die Fußballer waren von Belgien aus auf dem Weg zum Flughafen in Braunschweig. Von dort sollte Malanda mit der Bundesliga-Mannschaft des VfL Wolfsburg ins Trainingslager nach Südafrika fliegen.

Malandas Eltern begleiten Angeklagten

Die Eltern Malandas hatten den 21-Jährigen ins Gericht begleitet. Für das Gericht war auch ausschlaggebend, dass sie sich keine Bestrafung für den besten Freund ihres Sohnes gewünscht hatten. Nach Ansicht von Gericht und Staatsanwaltschaft ist der 21-Jährige durch den Tod seines Freundes bereits genug bestraft. (dpa)