Berlin. Die verpflichtende Umstellung aufs Scheckkartenformat kommt womöglich schneller – dabei sind uns die alten Führerscheine doch so lieb.

Ob grauer „Lappen“, kleines Heftchen in schweinchenrosa oder blassgrün umrandete Scheckkarte – der Führerschein ist des Deutschen liebstes Dokument, wohl noch vor Pass oder „Perso“. Das hat zwei Gründe. Zum einen, weil ein Leben ohne Führerschein – und damit ohne Auto – für die meisten undenkbar ist. Und zum Zweiten, weil der Führerschein mit dem jugendlichen Passbild bei vielen nostalgische Gefühle weckt und auf Parties ein verlässlicher Stimmungsmacher ist: Diese Brille! Und erst die Frisur!!

Ein kurzer Blick in die Führerschein-Geschichte: 1910 wurden in Deutschland Führerscheinklassen eingeführt, im gleichen Jahr richtete das Polizeipräsidium Berlin die „Sammelstelle für Nachrichten über Führer von Kraftfahrzeugen“ ein – gewissermaßen ein Vorläufer der Flensburger Verkehrssünderkartei. Im Laufe der Jahre etablierte sich der graue Führerschein, der aufgrund des hohen Stoffanteils im Papier schnell den Beinamen „Lappen“ bekam. Bis heute sind noch zahlreiche dieser Exemplare im Umlauf.

Alle Varianten sind innerhalb der EU gültig

Auf viel weniger Gegenliebe bei den Autofahrern stieß der EG-Führerschein, der zum 1. April 1986 auch in der Bundesrepublik eingeführt wurde – für viele wirklich ein Aprilscherz, vor allem die gewöhnungsbedürftige blassrose Farbe machte das Heftchen nicht eben zum Kultobjekt. Am 31. Dezember 1998 schlug dieser Version denn auch die letzte Stunde. 1999 stieß das grünliche Plastikexemplar in Kreditkartenformat zur Führerschein-Familie hinzu. Gültig sind bis dato alle drei Varianten, und sie werden auch EU-weit anerkannt, wie ein Sprecher des ADAC auf Anfrage versicherte. Außerhalb Europas kann es dagegen anders aussehen. Allerdings: In der Vergangenheit gab es Fälle, dass Besitzer alter Führerschein-Varianten auch innerhalb der EU bei Kontrollen Probleme mit der Anerkennung ihres Dokuments hatten.

Bis heute finden sich reichlich lädierte bis zerfledderte Exemplare der ersten und zweiten Führer-Generation in so manchen Brieftaschen. Doch es gilt, sich allmählich auf den Abschied einzustellen. Denn die Tage der Fahrerlaubnis im Retro-Design sind gezählt.

Ab 2033 gilt nur noch das Scheckkartenformat

Der Reihe nach: Vor allem um das europäische Führerschein-Dickicht ein für allemal zu lichten, hatten die EU-Länder schon vor Jahren beschlossen, dass ab 2033 nur noch der EU-Scheckkartenführerschein gelten soll. Der muss dann spätestens alle 15 Jahre gegen eine neue Karte getauscht werden – mit jeweils aktuellem Passbild. Nun sieht es so aus, als würde man bei der Umstellung noch mehr aufs Tempo drücken.

Denn wie die „Saarbrücker Zeitung“ berichtet, wollen die Länder das „Verfallsdatum“ für die Fahrerlaubnis gestaffelt vorziehen. Das geht nach Informationen des Blattes aus einer Empfehlung des Verkehrsausschusses der Länderkammer für die Bundesratssitzung an diesem Freitag hervor.

„Verfallsdatum“ wird vorgezogen

Seit dem Stichtag 19. Januar 2013 gelten Führerscheine nur noch 15 Jahre. Alle vor diesem Stichtag ausgestellten Fahrerlaubnisse sollten eigentlich noch bis zum Jahr 2033 ihre Gültigkeit behalten. Stattdessen sollen nach den neuen Plänen – abgestuft nach Geburtsjahrgängen – bis zum Jahr 2024 zunächst die rund 15 Millionen Führerscheine ausgewechselt werden, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, berichtet die Zeitung. Etwa 30 Millionen weitere, ab dem 1. Januar 1999 vergebene Lizenzen müssten dann abgestuft je nach Ausstellungsjahr bis 2033 ersetzt werden. Die Ausstellung eines EU-Kartenführerscheins kostet 24 Euro. Die Summe kann aber höher liegen, wenn der Verwaltungsaufwand im Einzelfall besonders groß ist.

Eine ganz andere Sache ist der internationale Führerschein. „Dieser ist ein Zusatzdokument zum nationalen Führerschein. Er soll der Polizei im Ausland die Überprüfung erleichtern“, heißt es beim ADAC. Wichtig: Der Internationale Führerschein ist nur in Verbindung mit der jeweiligen nationalen Fahrerlaubnis gültig. Er kostet etwa 15 Euro.

Die Regelungen zum „vorgezogenen Führerscheinumtausch“ seien notwendig, um die Behörden zu entlasten: „Es geht um eine Entzerrung“, sagte eine Sprecherin des Bundesrates der „Saarbrücker Zeitung“. Mit der Neuregelung würde sichergestellt, dass die Behörden die Vielzahl der künftigen Anträge bewältigen könnten. (mit dpa)