Köln . Weil ihr Frühchen unbehandelt gestorben ist, erhält eine Mutter 15.000 Euro. Eine Pflicht zur Versorgung hatte die Klinik aber nicht.

Nach dem Tod eines Frühchens hat das Kölner Landgericht am Mittwoch ein Krankenhaus und den zuständigen Arzt zur Zahlung von insgesamt 15.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Die Mutter eines in der 23. Schwangerschaftswoche geborenen Frühchens hatte geklagt, weil ihr Kind nach der Geburt nicht medizinisch behandelt worden war. Eine knappe Stunde später starb das Baby (Az: 25 O 242/10).

Die Kölner Klinik berief sich auf eine ärztliche Richtlinie, nach der Frühgeborene an der Grenze zur Lebensfähigkeit behandelt werden können, aber nicht müssen. Kommt ein Säugling in der 24. Schwangerschaftswoche zur Welt, ist seine Behandlung dagegen Pflicht. Das Baby war also nach der Richtlinie eine Woche zu früh zur Welt gekommen für eine verpflichtende Behandlung.

Auch das Gericht hielt fest, dass keine generelle Verpflichtung bestanden hätte, das Frühgeborene ärztlich zu versorgen. „Aber die Eltern hätten eingehend beraten werden müssen“, teilte ein Gerichtssprecher mit. Nach Überzeugung der Kammer wurden die Eltern über die Überlebenschancen und die langfristigen gesundheitlichen Risiken für das Kind aber nicht informiert. Einer ebenfalls beklagten Hebamme war nach Ansicht des Gerichts dagegen kein Fehlverhalten vorzuwerfen.

Der Säugling war im Jahr 2007 mit einem Gewicht von nur 460 Gramm und einer Körperlänge von 28 Zentimetern zur Welt gekommen. (dpa)