Euskirchen . In Nordrhein-Westfalen war ein 50-Jähriger aus der JVA Euskirchen entkommen. Stunden später ging er der Polizei in Bayern ins Netz.

Der aus der Justizvollzugsanstalt Euskirchen in Nordrhein-Westfalen geflohene Mörder ist gefasst. Der Häftling sei auf einer Autobahn in Bayern nahe Passau festgenommen worden, sagte eine Sprecherin der JVA am Mittwochabend. Auch die Polizei bestätigte die Festnahme.

Der 50-Jährige war am Mittwoch in den frühen Morgenstunden aus dem offenen Vollzug in Euskirchen entkommen. Nach Angaben der JVA kletterte er über einen 2,10 Meter hohen Zaun. Der Häftling verletzte sich bei der Flucht offenbar. Wenig später soll er im Krankenhaus Mechernich wegen einer Rissverletzung behandelt worden sein. Dort verlor sich zunächst aber die Spur. Das Krankenhaus alarmierte die Polizei. Zuvor hatte die „Kölnische Rundschau“ darüber berichtet.

Haftbedingungen waren gelockert worden

Der 50-Jährige war nach Angaben der JVA 1998 vom Landgericht Bonn zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes, versuchten Mordes und Raub verurteilt worden. Er habe bei der Tat sein Auto zum Kauf angeboten – allerdings mit der Absicht, es zu behalten und nur das Geld des Käufers mitzunehmen. Ein erster potenzieller Käufer habe fliehen können. Einen zweiten habe der Mann erschossen. Das Gericht stellte damals eine besondere Schwere der Schuld fest. Die erste Chance auf Entlassung hätte der 50-Jährige 2018 gehabt.

Die JVA Euskirchen ist eine Einrichtung für den offenen Vollzug. In den vergangenen Jahren waren die Haftbedingungen des nun Flüchtigen Schritt für Schritt gelockert worden. Unter anderem durfte er ohne Aufsicht außerhalb der JVA arbeiten. In seiner Freizeit durfte er auch ab und zu über Nacht draußen bleiben.

Handy bei Kontrollgang entdeckt

Leiterin Renate Gaddum sagte, sie habe zu keinem Zeitpunkt den Verdacht gehabt, der Mann könnte fliehen. Sie vermutete dahinter eine Kurzschlussreaktion. Gestern sei bei ihm ein Handy gefunden worden – was auf dem JVA-Gelände nicht erlaubt ist. „Das ist ein Regelverstoß, aber kein schwerwiegender“, sagte Gaddum.

Als Reaktion legte die JVA die vollzugsöffnenden Maßnahmen für den Mann aber vorerst auf Eis. Bei einem Kontrollgang wurde allerdings ein weiteres Handy entdeckt. Eine Rückverlegung in einen geschlossenen Vollzug habe er deshalb aber nicht fürchten müssen, sagte Gaddum. Es sei bereits ein Gesprächstermin mit ihm über die Regelverstöße geplant gewesen. (dpa)